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Billigung einer Straftat: Staatsanwaltschaft ermittelt erstmals wegen Facebook-Like

Billigung einer Straftat: Staatsanwaltschaft ermittelt erstmals wegen Facebook-Like

Billigung einer Straftat: Staatsanwaltschaft ermittelt erstmals wegen Facebook-Like

Facebook-Like: Bislang 36 Strafverfahren
Facebook-Like: Bislang 36 Strafverfahren
Facebook-Like: Bislang 36 Strafverfahren Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopress
Billigung einer Straftat
 

Staatsanwaltschaft ermittelt erstmals wegen Facebook-Like

Erstmals hat eine Behörde in Deutschland Ermittlungen wegen Billigung einer Straftat aufgrund eines „Likes“ in sozialen Netzwerken aufgenommen. Die Cyber-Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt beantragten mehrere Strafbefehle im Zusammenhang mit „Gefällt mir“-Klicks bei Facebook-Einträgen zur Bluttat in Hanau.
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FRANKFURT/MAIN. Erstmals hat eine Behörde in Deutschland Ermittlungen wegen Billigung einer Straftat aufgrund eines „Likes“ in sozialen Netzwerken aufgenommen. Die Cyber-Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt beantragten mehrere Strafbefehle im Zusammenhang mit „Gefällt mir“-Klicks bei Facebook-Einträgen zur Bluttat in Hanau im Februar dieses Jahres mit zehn Toten, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Demnach habe jemand in der Facebook-Gruppe „Klartext – vernetztes Vaterland“ kommentiert: „Solange sich die … gegenseitig abschlachten, ist alles o.k. .. ;-)“. Diesen Eintrag markierte 13 andere Nutzer mit einem „Gefällt mir“. Gegen einen 63jährigen werde nun wegen Belohnung und Billigung von Straftaten nach Paragraph 140 Strafgesetzbuch ermittelt.

Die Staatsanwälte der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität begründen ihr Vorgehen mit der Funktionsweise von sozialen Netzwerken. Im geschilderten Fall ginge es um eine Gruppe mit 28.000 Mitglieder. Die Algorithmen sorgten dafür, daß Botschaften mit vielen „Likes“ sichtbarer seien.

„Augenzwinkernder Smiley“ als Beweis

Den Ermittlern ginge es nicht um hohe Strafen, sondern darum, ein Bewußtsein dafür zu schaffen, daß das „Liken“ von hetzerischen Einträgen bedeute, diese zu verstärken. Laut Oberstaatsanwalt Benjamin Krause sind bislang 36 solcher Strafverfahren eingeleitet worden. Vor allem geht es der SZ zufolge um hämische Kommentare nach dem Anschlag in Hanau, etwa Sprüche wie „ein guter Tag“ oder „nicht schlecht“.

In einem der Strafbefehle werde auch ein „augenzwinkernder Smiley“ negativ für den Beschuldigten ausgelegt. Denn dies sei ein Zeichen dafür, daß sich die Person „moralisch hinter den Täter gestellt“ habe. (ls)

Facebook-Like: Bislang 36 Strafverfahren Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopress
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