BERLIN. Der Berliner Senat hat beschlossen, juristisch gegen das Bundesinnenministerium vorzugehen, weil Berlin im Sommer keine Flüchtlinge aus den griechischen Lagern aufnehmen durfte. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte das Landesaufnahmeprogramm für „besonders gefährdete Personen“ untersagt. Die Initiative für die Klage ging von Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) aus, teilte der Senat am Dienstag mit. Dieser hatte er sich zuvor an Seehofer gewandt und vergeblich um die Aufnahme von Migranten gebeten.
Der Bundesinnenminister hatte seine Entscheidung mit der Dublin-III-Verordnung und der Wahrung der Bundeseinheitlichkeit begründet. In dem Schreiben wies er das Land Berlin darauf hin, daß sich dessen Aufnahmeprogramm auf das deutsche Aufenthaltsgesetz beziehe, dieses aber keine Kontingentaufnahme aus anderen Mitgliedsstaaten der EU vorschreibe. Auch Bremen und Thüringen, die ähnliche Pläne hatten, erteilte Seehofer eine Absage.
Sea-Watch lobt Berliner Senat für Klage
Ziel der Klage sei die „grundsätzliche Klärung, unter welchen Voraussetzungen das Bundesinnenministerium das Einvernehmen zu Landesaufnahmeprogrammen der Länder verweigern darf“, heißt es in der Mitteilung des Senats.
Die Flüchtlingshilfsorganisation Sea-Watch lobte die Berliner Regierung für ihre Klage und forderte Bremen und Thüringen auf, ebenfalls rechtlich gegen das Bundesinnenministerium vorzugehen. Dies sei „ein wichtiger Schritt dabei, Verantwortung zu übernehmen und humanitäre Landesaufnahme zu ermöglichen“, schrieb Sea-Watch auf Twitter. Seehofers „Blockade der kommunalen Aufnahme“ sei „unmenschlich“ gewesen.
#Berlin hat Platz und klagt gegen Seehofers unmenschliche Blockade der kommunalen Aufnahme. Ein wichtiger Schritt, Verantwortung zu übernehmen und humanitäre Landesaufnahme zu ermöglichen. Jetzt müssen andere Länder nachziehen: Seehofer blockieren & endlich alle Lager evakuieren! https://t.co/jGqUbH0r0W
— Sea-Watch (@seawatchcrew) November 17, 2020
(zit)