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Gesetzentwurf geplant: Begriff „Rasse“ soll aus Grundgesetz gestrichen werden

Gesetzentwurf geplant: Begriff „Rasse“ soll aus Grundgesetz gestrichen werden

Gesetzentwurf geplant: Begriff „Rasse“ soll aus Grundgesetz gestrichen werden

Grundgesetz und Rasse
Grundgesetz und Rasse
Die Bundesregierung will den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz streichen Foto: picture alliance/Sascha Steinachdpa-Zentralbild
Gesetzentwurf geplant
 

Begriff „Rasse“ soll aus Grundgesetz gestrichen werden

Der Begriff „Rasse“ soll nach dem Willen der Bundesregierung aus dem Grundgesetz gestrichen werden. Der Ausdruck stoße heute auf Kritik, deshalb sei eine „sprachliche Anpassung“ notwendig. Die Grünen hatten das Vorhaben angestoßen.
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Cato, Palmer, Exklusiv

BERLIN. Der Begriff „Rasse“ soll nach dem Willen der Bundesregierung aus dem Grundgesetz gestrichen werden. Darauf haben sich Bundekanzlerin Angela Merkel (CDU), Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) am Montag verständigt. Als nächsten Schritt soll Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) gemeinsam mit Seehofer einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten, berichtete die Süddeutsche Zeitung.

Der Ausdruck stoße heute auf Kritik, begründete ein Sprecher des Justizministeriums laut der Zeitung die Entscheidung. Deshalb sei nun eine „sprachliche Anpassung“ geplant. Diese dürfe aber nicht dazu führen, daß der Schutz vor Rassismus aus dem Grundgesetz verschwinde. „Das Vorhaben ist aus meiner Sicht richtig und sehr in Ordnung“, versicherte der Bundesinnenminister.

Göring-Eckardt bietet Unterstützung an

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt lobte den Beschluß. Das Wort „Rasse“ sei „vergiftet“. Es sei ein „Begriff des Unrechts und der Ausgrenzung“, verdeutlichte sie. Ihre Fraktion sei bereit, die Bundesregierung bei der genauen Ausformulierung zu unterstützen. Ihr Vorschlag sei, ein Verbot „rassistischer Diskriminierung“ aufzunehmen.

Ihre Partei hatten im Juni angestoßen, den Begriff „Rasse“ zu ersetzen. Grünen-Chef Robert Habeck hatte hierfür eine Umformulierung in „rassistische Zuschreibung“ vorgeschlagen.

In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es bislang: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ (zit)

Die Bundesregierung will den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz streichen Foto: picture alliance/Sascha Steinachdpa-Zentralbild
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