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„Taten konsequent ahnden“: Sicherheitsbehörden ermitteln gegen 116 IS-Rückkehrer

„Taten konsequent ahnden“: Sicherheitsbehörden ermitteln gegen 116 IS-Rückkehrer

„Taten konsequent ahnden“: Sicherheitsbehörden ermitteln gegen 116 IS-Rückkehrer

IS-Anhänger
IS-Anhänger
IS-Anhänger (Archivbild) Foto: picture alliance/ZUMA Press
„Taten konsequent ahnden“
 

Sicherheitsbehörden ermitteln gegen 116 IS-Rückkehrer

Deutsche Sicherheitsbehörden haben Ermittlungen gegen 116 Rückkehrer aus Gebieten des Islamischen Staats (IS) aufgenommen. Insgesamt seien 122 Personen bekannt, die mindestens zeitweise auf dem Territorium der Terrororganisation aktiv gewesen seien und nun wieder in Deutschland sind.
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BERLIN. Deutsche Sicherheitsbehörden haben Ermittlungen gegen 116 Rückkehrer aus Gebieten des Islamischen Staats (IS) aufgenommen. Insgesamt seien 122 Personen bekannt, die mindestens zeitweise auf dem Territorium der Terrororganisation aktiv gewesen seien und nun wieder in Deutschland sind, teilte das Bundesinnenministerium laut Nachrichtenagentur dpa auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Stefan Ruppert mit.

Bei sechs von ihnen gibt es dem Ministerium zufolge keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Beteiligung an einer schweren Straftat wie etwa die Bildung einer terroristischen Vereinigung oder die Vorbereitung eines Anschlags. Die Angaben beziehen sich auf den Stand vom 12. November 2019.

„Wir haben es mit einer hohen Anzahl an Rückkehrern zu tun, die Straftaten im Zusammenhang mit dem menschenverachtenden Regime des Islamischen Staates begangen haben“, verdeutlichte Ruppert. „Es ist nun die Aufgabe der deutschen Justiz, diese Taten konsequent zu ahnden.“

Mehrere Länder von Rückkehr von IS-Anhängern betroffen

Mehrere europäische Länder sehen sich nach dem Zusammenbruch der Terrormiliz mit Rückkehrern konfrontiert. Zuletzt sorgte der Fall mehrerer Islamisten für Schlagzeilen, die die Türkei nach Deutschland abschob. Während die Bundesregierung beteuert, für solche Szenarien gut gerüstet zu sein, kritisieren AfD und FDP mangelnde Vorbereitung und warnen vor der Gefahr, die von Rückkehrern ausgehe.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte Anfang November entschieden, daß eine zum IS gehörende deutsche Staatsbürgerin und ihre drei Kinder zurückgeholt werden müssen. Die Bundesregierung hatte zuvor Beschwerde gegen die Rückführung der vier Personen eingereicht.

Die dänische Regierung hatte im März gemeinsam mit der Dänischen Volkspartei, die nicht Teil des Kabinetts ist, ein Gesetz zurAusbürgerung von Terrorkämpfernbeschlossen.Mit der neuen Regelung wurde der Entzug der Staatsbürgerschaft auch ohne vorherige Gerichtsentscheidung möglich. (ls)

IS-Anhänger (Archivbild) Foto: picture alliance/ZUMA Press
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