DRESDEN. Der sächsische Landeswahlausschuß hat die AfD-Listenkandidaten ab Platz 19 für die Landtagswahl zurückgewiesen. Hintergrund sind formale Unstimmigkeiten bei der eingereichten Landesliste. Da sich 61 Personen für die Liste beworben hatten, sah sich die AfD nach eigenen Angaben gezwungen aus zeitlichen Gründen an zwei Veranstaltungen über die Kandidaten abstimmen zu lassen. Beide Veranstaltungen in Markneukirchen müßten jedoch als ein unterbrochener Parteitag gewertet werden.
Der Landeswahlausschuß Sachsen entschied nun aber mit 6 zu 1 Stimmen, daß die beiden Aufstellungsversammlungen der AfD keine einheitliche Veranstaltung waren. Somit darf die AfD bei der Landtagswahl in acht Wochen nur mit einer auf 18 Plätze beschränkten Landesliste antreten. Laut der Landeswahlleiterin stimmte die AfD auf der ersten Versammlung im Februar darüber ab, alle 61 Kandidaten im Einzelwahlverfahren aufzustellen. Die Plätze 1–18 wurden so gewählt. Auf der Fortsetzungsveranstaltung im März wurde jedoch entschieden, die Plätze 19–30 einzeln zu wählen, 31–61 dann im Block. Eine Änderung des Wahlverfahrens sei unzulässig. Nicht alle Bewerber hätten gleichermaßen die Möglichkeit gehabt, ihre Programme vorzustellen.
Hier übrigens die ersten 30 Plätze der Landesliste der AfD in Sachsen.#Landeswahlausschuss#LtwSachsen #AfD pic.twitter.com/tQfefW3qbg
— Jakob Schultz (@Jak0bSc) 5. Juli 2019
Der AfD droht damit der Verlust von Mandaten noch vor der Wahl. 18 Kandidaten sind deutlich weniger, als von der Partei nach den aktuellen Umfragewerten in den nächsten Landtag einziehen würden. Die Direktkandidaten sind dabei jedoch noch nicht eingerechnet. Nach dem aktuellen Wert von 26 Prozent würde die AfD mit mehr als 30 Abgeordneten in den Landtag einziehen. Die AfD kann die Entscheidung des Wahlausschusses anfechten. (ha)