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Verfassungsänderung: Grundgesetz: FDP will Enteignungsartikel abschaffen

Verfassungsänderung: Grundgesetz: FDP will Enteignungsartikel abschaffen

Verfassungsänderung: Grundgesetz: FDP will Enteignungsartikel abschaffen

DW enteignen
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Graffiti zur Enteignung von Deutsche Wohnen in Berlin-Charlottenburg Foto: picture alliance/Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa
Verfassungsänderung
 

Grundgesetz: FDP will Enteignungsartikel abschaffen

Im Streit um Enteignungen von Wohnungseigentümern hat die FDP einen Vorstoß zur Abschaffung von Grundgesetzartikel 15 angekündigt. „Artikel 15 paßt nicht zur sozialen Marktwirtschaft“, betonte der FDP-Vorsitzende Christian Lindner.
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BERLIN. Im Streit um Enteignungen von Wohnungseigentümern hat die FDP einen Vorstoß zur Abschaffung von Grundgesetzartikel 15 angekündigt. „Artikel 15 paßt nicht zur sozialen Marktwirtschaft“, betonte der FDP-Vorsitzende Christian Lindner gegenüber dem Tagesspiegel.

Er sei „ein Verfassungsrelikt und wurde aus gutem Grund nie angewandt“. Deswegen wäre die Abschaffung „ein Beitrag zum sozialen Frieden und würde die Debatte wieder auf das Wesentliche lenken“.

Habeck für Enteignungen

Die endgültige Entscheidung über einen entsprechenden Antrag im Bundestag soll beim FDP-Bundesparteitag am Freitag fallen. In Berlin läuft derzeit ein Volksbegehren, das die Enteignung privater Wohnungsbaugesellschaften mit mehr als 3.000 Wohnungen erreichen will.

Grünen-Chef Robert Habeck hatte seine Unterstützung für das Vorhaben bekundet. Wenn andere Maßnahmen keinen Erfolg brächten, um für ausreichend günstigen Wohnraum zu sorgen, „muß notfalls die Enteignung folgen“, sagte er der Welt am Sonntag.

Das Grundgesetz sehe solche Enteignungen zugunsten des Allgemeinwohls grundsätzlich vor, argumentierte er. „Es wäre doch absurd, wenn wir das nur anwenden, um neue Autobahnen zu bauen, aber nicht, um gegen die grassierende Wohnungsnot vorzugehen.“

Stegner spricht von „Notwehrrecht“ 

Auch der stellvertretende SPD-Vorsitzende Ralf Stegner hatte sich in die Debatte eingeschaltet. Enteignungen seien ein letztes „Notwehrrecht“ des „handlungsfähigen Staates“, schrieb er auf Twitter.

In Artikel 15 heißt es, daß „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum“ überführt werden können. (tb)

Graffiti zur Enteignung von Deutsche Wohnen in Berlin-Charlottenburg Foto: picture alliance/Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa
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