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Einwanderungspolitik: Familiennachzug von Flüchtlingen erreicht Obergrenze

Einwanderungspolitik: Familiennachzug von Flüchtlingen erreicht Obergrenze

Einwanderungspolitik: Familiennachzug von Flüchtlingen erreicht Obergrenze

Familiennachzug
Familiennachzug
Seit dem 1. August ist der Familiennachzug wieder möglich (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa
Einwanderungspolitik
 

Familiennachzug von Flüchtlingen erreicht Obergrenze

Die Einwanderung durch den Familienzuzug von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus hat in den vergangenen Monaten jeweils die Höchstgrenze von 1.000 Personen erreicht. Im vergangenen Jahr hatten sich die Unionsparteien und die SPD darauf geeinigt, ab August pro Monat 1.000 Familienangehörige einreisen zu lassen.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

BERLIN. Die Einwanderung durch den Familiennachzug von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus hat in den vergangenen Monaten jeweils die Höchstgrenze von 1.000 Personen erreicht. Im vergangenen Dezember wurden 1.050 Visa erteilt und im Januar diesen Jahres 1.096, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung unter Berufung auf Zahlen aus dem Bundesinnenministerium.

Demnach rechnet das CSU-geführte Ministerium auch in diesem Monat wieder mit 1.000 Visa. Bis zum 18. Februar waren bereits 701 erteilt worden. „Der Familiennachzug hat Fahrt aufgenommen, die Verfahren haben sich eingespielt“, sagte ein Behördensprecher.

Im vergangenen Jahr hatten sich die Unionsparteien und die SPD darauf geeinigt, ab August pro Monat 1.000 Familienangehörige einreisen zu lassen. Zuvor war der Familiennachzug für rund zwei Jahre ausgesetzt worden.

Gauland fordert Abschaffung des Familiennachzugs

Mitte Februar lagen in deutschen Botschaften weltweit gut 36.000 Terminanfragen von Nachzugsbewerbern vor. Die meisten Anträge werden demnach von Syrern, Afghanen, Irakern und Eritreern gestellt.

Der AfD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Alexander Gauland, forderte eine Abschaffung der aktuellen Regelung. „Allein durch den Familiennachzug kommen jährlich zigtausende Einwanderer nach Deutschland.“ Zudem handele es sich bei den Personen mit eingeschränktem Schutzstatus nicht um Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Nach dem Wegfall des Schutzgrundes sollten sie umgehend in ihre Heimatländer zurückkehren und dort mit ihren Familien zusammengeführt werden. (ag)

Seit dem 1. August ist der Familiennachzug wieder möglich (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa
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