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Urteil des Landesschiedsgerichts: AfD wirft Lars Steinke aus der Partei

Urteil des Landesschiedsgerichts: AfD wirft Lars Steinke aus der Partei

Urteil des Landesschiedsgerichts: AfD wirft Lars Steinke aus der Partei

Steinke
Steinke
Lars Steinke im Haustürwahlkampf für die AfD 2017 Foto: picture alliance/ dpa
Urteil des Landesschiedsgerichts
 

AfD wirft Lars Steinke aus der Partei

Die AfD hat den früheren Landesvorsitzenden der Jungen Alternative (JA) Niedersachsen, Lars Steinke, ausgeschlossen. Das zuständige AfD-Schiedsgericht stellte in seinem Urteil fest, daß Steinke „durch sein Handeln erheblich gegen die Grundsätze der Partei verstoßen“ habe.
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HANNOVER. Die AfD hat den früheren Landesvorsitzenden der Jungen Alternative (JA) Niedersachsen, Lars Steinke, ausgeschlossen. Das zuständige AfD-Schiedsgericht stellte in seinem Urteil fest, daß Steinke „durch sein Handeln erheblich gegen die Grundsätze der Partei verstoßen“ habe.

Der ehemalige Funktionär der Jugendorganisation hatte unter anderem in einem Facebook-Eintrag den Hitler-Attentäter Claus Schenk Graf von Stauffenberg als „Verräter“ und „Feigling“ bezeichnet. Mit dieser Schmähkritik habe er den Widerstandskämpfer in entehrender Weise persönlich herabsetzt, urteilten die Richter. Wer solche Aussagen wie die Steinkes, die „ohne jede Berücksichtigung von Stauffenbergs Gewissenskonflikt“ ausgekommen seien, höre, der „vermutet keine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus, sondern eine geradezu pauschale Rechtfertigung.“

„Völlig unerträgliche Machtergreifungsphantasien“

Dies habe, so heißt es im Urteil, „in der Öffentlichkeit verständlicherweise geradezu zu einem Entrüstungssturm geführt, der der Partei in erheblichem Maße geschadet hat, zumal der Antragsgegner als Vorsitzender der Jungen Alternative Niedersachsen eine herausgehobene Position besetzte“. Es habe durch Steinkes Verhalten der falsche Eindruck entstehen können, „als ob nationalsozialistisches Gedankengut erheblichen Platz in der AfD habe“.

Außerdem wurde Steinke eine Mitteilung zur Last gelegt, in der er angekündigt hatte, nach einem „Sieg“ durch „Übernahme“ der Jungen Alternative Niedersachsen als weitere Ziele zunächst die JA, dann die AfD und dann Deutschland „zu retten“ und zwar „ein für alle mal“. Daraus sprechen, so die AfD-Juristen, „völlig unerträgliche Machtergreifungsphantasien“. Sie verstießen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, „weil diese immer nur die Erringung der politischen Macht auf Zeit vorsieht“.

Die Richter wiesen darauf hin, daß in einer Partei selbstverständlich inhaltliche Auseinandersetzungen zulässig seien. Doch Grenzen gebe es „nicht nur dort, wo die Meinungsäußerung nicht mehr durch die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes gedeckt ist, sondern auch, wenn sie in erheblichem Maße und nachhaltig gegen die Grundsätze der Partei verstoßen.“

Steinke könnte zweite Chance bekommen

Solche Grundsätze dürften nicht grundsätzlich zur Disposition gestellt werden, da sonst „jeder in jeder Partei jedwede Meinung vertreten“ könnte. Durch eine derartige Beliebigkeit erfüllten Parteien dann nicht mehr „ihren politischen Zweck, nämlich von den Bürgern für ein gewisses Programm und für eine gewisse Richtung, zumindest für gewisse feststehende Grundsätze zu stehen“, heißt es im Urteilstext.

Mit Rücksicht auf die „relative Jugend“ des 26jährigen empfahlen die Richter, Steinke nicht von vornherein die Chance zu verwehren, „nach einigen Jahren“ erneut Mitglied der AfD zu werden. Voraussetzung sei allerdings, daß er „nach Reifung und Läuterung“ sich „gedanklich und auftrittsmäßig“ geändert habe.

Aus der JA war Steinke bereits im Oktober rechtskräftig ausgeschlossen worden. Die niedersächsische AfD-Vorsitzende Dana Guth reagierte erleichtert auf das Urteil. Steinke habe mit seinen Äußerungen und seinem Verhalten gezeigt, daß er nichts in der Partei zu suchen habe. „Rechtsextreme Gesinnungen oder verschrobene, entschuldigende Ansichten zum Nationalsozialismushaben haben in der AfD keinen Patz“ , bekräftigte Guth. (vo)

Lars Steinke im Haustürwahlkampf für die AfD 2017 Foto: picture alliance/ dpa
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