DRESDEN. Das Amtsgericht Dresden hat den Syrer Omasr A. vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Dem 21jährigen wurde zur Last gelegt, eine Sozialarbeiterin während ihres Dienstes mehrfach mißbraucht zu haben, berichtete Dresdner Neueste Nachrichten.
Die 44jährige gab an, im November 2017 wegen eines Hausbesuchs allein in die Wohnung des Syrers im Stadtteil Friedrichsstadt gegangen zu sein. Dort habe sich der Mann an ihr vergangen. Die Frau erstattete Anzeige, woraufhin ein Ermittlungsrichter Haftbefehl erließ. Der Syrer war eingesperrt, bis die Polizei ein DNS-Gutachten erstellt hatte.
Unwille der Sozialarbeiterin vermutlich nicht erkannt
Der Dresdner Strafrechts-Professor Detlev Sternberg-Lieben erklärte das Urteil gegenüber dem Blatt mit einer möglichen fehlenden Erkennbarkeit des Widerwillens. Dieser reiche allein nicht aus für den „Nein heißt Nein-Tatbestand“ in Deutschland. Das Jugendschöffengericht sah es, so vermutet der Professor, nicht als erwiesen an, daß der angeklagte Syrer Omasr A. den Widerwillen der 44-jährigen Sozialarbeiterin als solchen erkannte.
Da das Verfahren und die Urteilsverkündung unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfanden, sind bislang keine weiteren Details bekannt. Den Antrag zum Ausschluß stellte die Sozialarbeiterin, die als Nebenklägerin auftrat. Verurteilt wurde der Mann jedoch wegen zehnfachen Diebstahls und Drogenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Kein gemeinsames Sicherheitskonzept für Sozialarbeiter
In der Folge des Übergriffs hatte die Dresdner Caritas das Sozialamt aufgefordert, ein Sicherheitskonzept vorzulegen, um die Sozialarbeiter zu schützen. Doch die Abteilungsleiterin für den Bereich Migration, Annett Schöne, sagte Anfang März dem MDR, es werde auch künftig kein gemeinsames Sicherheitskonzept geben.
Sie verwies darauf, daß die Arbeitgeber für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich seien. Diese müßten Gefährdungen erkennen und ihre Mitarbeiter schulen. Caritas-Sprecher Sebastian Kielich kritisierte die Sozialämter, da diese aus Datenschutzgründen keine Hinweise auf gefährliche Klienten weitergeben dürften. (mp)