BERLIN. Zivilpolizisten in Berlin haben einen Drogendealer, der als islamistischer Gefährder registriert war, nach seiner Festnahme wieder laufenlassen. Demnach hatten die Beamten den Tunesier Fathi Ben Mohamed Mitte Dezember auf der Warschauer Brücke beim Verkaufen von Drogen erwischt und ihn mittels elektronisch genommenen Fingerabdrucks identifiziert, berichtete der rbb. Obwohl er auf frischer Tat ertappt worden sei, hätten sie ihn anschließend wieder freigelassen.
Zuvor soll der abgelehnte Asylbewerber mit zahlreichen Scheinidentitäten abgetaucht sein. Der Mann habe sich schon drei Mal vor einer Abschiebung gedrückt, hieß es in dem Bericht.
Scharfe Kritik aus der Politik
Er fürchte, daß aus dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt durch den Tunesier Anis Amri 2016 zu wenig gelernt worden sei, sagte der Vorsitzende des Amri-Untersuchungsausschusses im Abgeordnetenhaus, Burkard Dregger (CDU). Die Bundeshauptstadt verfüge jedoch über keine geeignete Unterkunft für solche Gefährder.
„Die Berliner Sicherheitsbehörden haben aus dem Anschlag vom Breitscheidplatz offensichtlich nicht das geringste gelernt“, kritisierte auch der innenpolitische Sprecher der Berliner AfD, Karsten Woldeit. Anders sei es nicht zu erklären, daß sie einen islamistischen Gefährder „zuerst wegen Drogenhandels festgenommen und dann wieder auf freien Fuß gesetzt“ hätten. „Damit machten sie exakt den gleichen Fehler, den sie bereits bei Amri begangen haben.“
„Gefährder zu sein ist leider kein Haftgrund“, verdeutlichte die Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Kerstin Philipp. „Bevor wir diesen Vorfall skandalisieren, sollten wir vielleicht erst einmal darüber nachdenken, welche Möglichkeiten der Rechtsstaat und unsere Haftkapazitäten bieten, um islamistische Terroristen und Gewalttäter von der Straße zu holen.“ Es brauche so schnell wie möglich Abschiebehaft und Unterbindungsgewahrsam.
Bei dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche im Dezember 2016 waren zwölf Menschen ums Leben gekommen, etwa 70 wurden verletzt.
Am Abend teilte die Berliner Polizei mit, der Bericht des rbb entspreche nicht den Tatsachen. Die Person sei weder in Berlin noch in anderen Bundesländern als Gefährder eingestuft. Zwar sei er im Dezember 2017 wegen unerlaubtem Handels mit Drogen festgenommen worden, ein Haftgrund habe jedoch nicht vorgelegen. Erst im Zuge seines Abschiebeverfahrens sei beim Amtsgericht Tiergarten ein Beschluß ergangen, wonach der Betroffene in Abschiebehaft genommen werden könne. „Bei dieser vorläufigen und eilbedürftigen Entscheidung, die nur auf einem schriftlichen Antrag hin erfolgte, wurde offenbar der Begriff „Gefährder“ verwendet, ohne daß polizeiliche Erkenntnisse für diese Einstufung vorlagen.“ (ha)