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Ausreisehindernisse: NRW kann islamistische Gefährder nicht abschieben

Ausreisehindernisse: NRW kann islamistische Gefährder nicht abschieben

Ausreisehindernisse: NRW kann islamistische Gefährder nicht abschieben

Abschiebeflug
Abschiebeflug
Abschiebeflug vom Flughafen Leipzig nach Afghanistan (Archivbild) Foto: picture alliance/ dpa
Ausreisehindernisse
 

NRW kann islamistische Gefährder nicht abschieben

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen kann 16 islamistische Gefährder nicht in ihr Heimatland abschieben. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Bei sechs von ihnen fehlen die benötigten Papiere. Auch bei den weiteren zehn Personen bestehen Ausreisehindernisse.
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DÜSSELDORF. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen kann 16 islamistische Gefährder nicht in ihr Heimatland abschieben. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Bei sechs von ihnen fehlen die benötigten Papiere. Auch bei den weiteren zehn Personen bestehen Ausreisehindernisse, wie der Kölner Stadt-Anzeiger unter Berufung auf das Flüchtlingsministerium des Landes mitteilte.

So gebe es für manche Extremisten ein gerichtliches Abschiebeverbot, weil ihnen in ihrer Heimat möglicherweise Folter drohe. Als Beispiel nennt das Blatt den Fall des Tunesiers Sami Ben Mohamed A..

Der Salafist aus Bochum, der früher angeblich Leibwächter von Al-Quaida-Chef Osama bin Laden war, wehrt sich seit zwölf Jahren erfolgreich gegen die Abschiebung in sein Heimatland. Laut Ermittlungsakten, die der Zeitung vorliegen, soll er engen Kontakte zum Vertreter des Islamischen Staates in Deutschland, Abu Walaa, gehabt haben. (tb)

Abschiebeflug vom Flughafen Leipzig nach Afghanistan (Archivbild) Foto: picture alliance/ dpa
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