FLENSBURG. Im Prozeß um den Mord an der 17 Jahre alten Mireille B. hat die Staatsanwaltschaft Flensburg ein Gutachten zur Altersfeststellung des Angeklagten angeordnet. So soll festgestellt werden, ob der dringend tatverdächtige Afghane Ahmad Z. zum Tatzeitpunkt im März bereits volljährig war, meldet der NDR.
Zum Prozeßauftakt vor dem Landgericht Flensburg sagte eine Rechtsmedizinerin, der Angeklagte sei zur Tatzeit mindestens 21 Jahre alt gewesen. Untersuchungen legten sogar den Schluß nahe, sein Alter liege bei 29 Jahren.
Von der Klärung der Altersfrage hängt ab, ob gegen den mutmaßlichen Mörder nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verhandelt wird. Sollte er zur Tatzeit bereits über 21 Jahre alte gewesen sein, droht ihm eine lebenslange Haftstrafe. Anderenfalls könnte er nach Jugendstrafrecht im Höchstfall eine Strafe von zehn Jahren erhalten.
Eifersucht soll Tatmotiv sein
Der Afghane soll die Jugendliche aus Eifersucht am 12. März in ihrer Wohnung mit 14 Messerstichen getötet haben. Er habe nicht akzeptieren können, daß sich seine Ex-Freundin von ihm getrennt habe.
Der mutmaßliche Täter war 2015 als angeblich minderjähriger, unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland gekommen. Er und Mireille B. standen unter der Obhut des Jugendamts Flensburg.
Das Urteil wird im Oktober erwartet. (ag)