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Mordprozeß gegen abgelehnten Asylbewerber: Lebenslange Haft für Mord an Susanne F.

Mordprozeß gegen abgelehnten Asylbewerber: Lebenslange Haft für Mord an Susanne F.

Mordprozeß gegen abgelehnten Asylbewerber: Lebenslange Haft für Mord an Susanne F.

Fundort der Leiche von Susanne F.
Fundort der Leiche von Susanne F.
Ein Bild und Blumen am Fundort der Leiche von Susanne F. im Berliner Tiergarten Foto: picture-alliance / Thilo Rückeis TSP
Mordprozeß gegen abgelehnten Asylbewerber
 

Lebenslange Haft für Mord an Susanne F.

Das Berliner Landgericht hat den abgelehnten Asylbewerber Ilyas A. wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Es sah es als erwiesen an, daß der 18 Jahre alte Tschetschene im vergangenen September die Kunsthistorikerin Susanne F. im Berliner Tiergarten ermordete und ausraubte.
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BERLIN. Das Berliner Landgericht hat den abgelehnten Asylbewerber Ilyas A. wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, daß der 18 Jahre alte Tschetschene die Kunsthistorikerin Susanne F. im September 2017 im Tiergarten ermordet und ausgeraubt hat.

Die Verurteilung erfolgte nach Erwachsenenstrafrecht. Die Verteidigung des Asylbewerbers hatte einen Freispruch gefordert, dem wollte das Gericht nicht folgen, sondern schloß sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an.

Mehrfach vorbestrafter Täter

Ilyas A. ist mehrfach wegen Raub und Körperverletzung vorbestraft und hat bereits Haftstrafen abgesessen. Die Jugendgerichtshilfe glaube nicht, daß er noch erziehbar sei und halte ihn für einen hoffnungslosen Fall, berichtet der Tagesspiegel.

Während des Prozesses sei er teilnahmslos gewesen. Er verweigerte die Aussage.

Täter konnte nicht abgeschoben werden

Der Asylbewerber war 2012 mit 13 Jahren mit seiner Familie nach Deutschland gekommen. Nachdem ihr Asylantrag abgelehnt wurde, wieß man die Tschetschenen aus. Ilyas A. kehrte 2014 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling zurück.

In den folgenden Jahren wählte er gezielt schwache Opfer aus. So wurde er unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung an einer 98jährigen Rentnerin zu 18 Monaten Haft verurteilt. Weil er minderjährig war, wurde er geduldet und konnte nicht abgeschoben werden.

Im September 2017 überfiel er die 60 Jahre alte Susanne F. im Tiergarten. Er erwürgte sie und stahl 50 Euro sowie ihr Handy. (ag)

Ein Bild und Blumen am Fundort der Leiche von Susanne F. im Berliner Tiergarten Foto: picture-alliance / Thilo Rückeis TSP
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