BERLIN. Die Bundesregierung hat sich auf einen Kompromiß zum Werbeverbot für Abtreibungen geeinigt. Ärzte und Krankenhäuser sollen demnach künftig über Schwangerschaftsabbrüche informieren können. Der Paragraph 219a bleibt allerdings weiter bestehen.
„Für uns als CDU ist es besonders wichtig, daß der Paragraf 219a nicht abgeschafft wird“, kommentierte die CDU die Einigung. Man werde besonders darauf achten, daß bei einer gesetzlichen Neuregelung „keine Abschaffung des Werbeverbots durch die Hintertür“ erfolge.
Paragraph 219a wird im Bundestag debattiert
Die neue CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer lobte die Einigung auf Twitter: „Der Schutz des Lebens, ungeborenes und geborenes, hat für CDU überragende Bedeutung. Deshalb gut, daß Werbeverbot bleibt.“
Die Ärztin Kristina Hänel, die wegen Verstoßes gegen Paragraph 219a zuletzt zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, kritisierte die Einigung. „Wir als von Strafverfahren betroffene Ärztinnen sind entsetzt“, schrieb sie zusammen mit zwei weiteren Ärztinnen in einer Stellungnahme. „Bei genauerem Hinsehen erweist sich der als Kompromiß ausgegebene Vorschlag als Null-Nummer“, heißt es weiter. Denn der Paragraph 219a bleibe komplett bestehen, inklusive der Strafandrohung.
Am heutigen Donnerstag wird die mögliche Abschaffung des Paragraphen im Bundestag debattiert. Die FDP hatte die Streichung beantragt. Es wird erwartet, daß Union und SPD den Antrag zusammen in die Ausschüsse überweisen, um es nicht zu einem Votum kommen zu lassen. (tb)