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Entscheidung: Europäischer Gerichtshof billigt Rundfunkzwangsgebühren

Entscheidung: Europäischer Gerichtshof billigt Rundfunkzwangsgebühren

Entscheidung: Europäischer Gerichtshof billigt Rundfunkzwangsgebühren

Rundfunkbeitraege
Rundfunkbeitraege
Rundfunkbeitrag: Radikale Reform gefordert Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress
Entscheidung
 

Europäischer Gerichtshof billigt Rundfunkzwangsgebühren

Der deutsche Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen EU-Recht. Die Einführung einer verpflichtenden Haushaltsabgabe aus dem Jahr 2013 sei „keine erhebliche Änderung der Finanzierungsregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland“, entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg.
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LUXEMBURG. Der deutsche Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen EU-Recht. Die Einführung einer verpflichtenden Haushaltsabgabe aus dem Jahr 2013 sei „keine erhebliche Änderung der Finanzierungsregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland“, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.

2007 hatte die EU-Kommission die damals in Deutschland gültige Regelung einer Rundfunkgebühr geprüft und genehmigt. Fraglich war nach der Änderung von 2013, ob auch der neue Rundfunkbeitrag mit dem EU-Recht vereinbar ist oder ob die EU-Kommission die Änderung hätte neu genehmigen müssen. Die Richter in Luxemburg kamen nun aber zur Entscheidung, daß die Genehmigung von 2007 auch für den aktuellen Rundfunkbeitrag gilt. Dies betrifft auch die Möglichkeit für die Landesrundfunkanstalten, fällige Beitragszahlungen zwangsvollstrecken lassen zu dürfen.

Auf den Nutzungswillen kommt es nicht an

Bis 2013 war die Rundfunkgebühr an den Besitz von Empfangsgeräten wie Radio oder Fernseher gebunden. Wer nachweisen konnte, daß er weder Rado noch TV-Gerät besaß, mußte auch keine Gebühren zahlen. Seit 2013 muß jedoch jeder Haushalt eine Abgabe von derzeit 17,50 Euro pro Monat leisten. Begründet wurde die Regelung damit, daß durchschnittlich jeder Haushalt mit Mobiltelefon und PC über Geräte verfügt, die geeignet sind, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Anspruch zu nehmen.

Erst im Juli hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, daß der Rundfunkbeitrag im wesentlichen verfassungsgemäß ist. „Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an“, urteilte das oberste Gericht. Die Rundfunkbeitragspflicht dürfe im Privaten an das Innehaben einer Wohnung anknüpfen, da der Rundfunk typischerweise dort genutzt werde. Das bedeute, jeder Mieter, Haus- oder Wohnungsbesitzer sei generell verpflichtet, Rundfunkgebühren zu zahlen. (krk)

Rundfunkbeitrag: Radikale Reform gefordert Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress
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