MIESBACH. Ein Richter am Amtsgericht Miesbach hat für ein Verfahren gegen einen terrorverdächtigen Afghanen das Kreuz im Gerichtssaal abhängen lassen. Der Angeklagte soll mit den Taliban sympathisiert haben. Außerdem wird ihm vorgeworfen, einem Landsmann mit dem Tod gedroht zu haben, weil dieser Christ geworden war und in die Kirche ging.
Das Vorhandensein von Kreuzen verstoße nicht gegen die religiöse und weltanschauliche Neutralität des Staates, bestätigte das Gericht am Donnerstag entsprechende Medienberichte. Sollten sich Verfahrensbeteiligte aber durch das Kreuz in ihrer Glaubensfreiheit beeinträchtigt fühlen oder es für sie eine unzumutbare innere Belastung darstellen, liege es im Ermessen des Gerichts, mit oder ohne Kreuz zu verhandeln.
Verfahren habe religiösen Bezug
Zuvor hatte der zuständige Richter Klaus-Jürgen Schmid erklärt, warum er das Kreuz habe abnehmen lassen. „Das Kreuz hing bislang in unserem Sitzungssaal, bis jetzt hatte damit noch niemand ein Problem. Aber nachdem das aktuelle Verfahren einen religiösen Bezug hatte, halte ich es für richtig, daß das Kreuz abgehängt wird“, sagte er dem Münchner Merkur.
Damit wolle er dem Angeklagten verdeutlichen, „daß kein religiös motiviertes, sondern ein von religiösen Ansichten und Überzeugungen völlig unabhängiges Verfahren der dritten Gewalt, der Justiz, stattfindet, in einem Staat, der unter keinen Umständen Gewalt oder Gewaltandrohungen toleriert“. Es sei das erste Mal, daß er das Kreuz abgenommen habe, sagte der Richter. (ls)