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Sperrklausel: Bundesregierung will neue Prozenthürde bei EU-Wahl

Sperrklausel: Bundesregierung will neue Prozenthürde bei EU-Wahl

Sperrklausel: Bundesregierung will neue Prozenthürde bei EU-Wahl

EU-Parlament
EU-Parlament
EU-Parlament in Straßburg Foto: picture alliance/NurPhoto
Sperrklausel
 

Bundesregierung will neue Prozenthürde bei EU-Wahl

Die Bundesregierung setzt sich für eine Sperrklausel bei der Wahl des EU-Parlaments ein. Wie aus einer Antwort auf eine AfD-Anfrage hervorgeht, halte sie die Einführung einer Prozenthürde für notwendig, um die Arbeitsfähigkeit des EU-Parlaments sicherzustellen. Laut dem Bundesverfassungsgericht ist eine solche Sperrklausel allerdings verfassungswidrig.
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BERLIN. Die Bundesregierung setzt sich für eine Sperrklausel bei der Wahl des EU-Parlaments ein. Wie aus einer Antwort auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Harald Weyel hervorgeht, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, sei eine Prozenthürde nach Ansicht der Bundesregierung für stabile Mehrheiten im EU-Parlament notwendig. Nur so könne einer möglichen Zersplitterung entgegengewirkt werden.

„Spätestens seit dem Vertrag von Lissabon ist das Europäische Parlament vollwertiger Ko-Gesetzgeber in den meisten Politikbereichen“, begründete die Bundesregierung ihr Engagement für die Einführung einer Sperrklausel. Der Erhalt seiner Funktionsfähigkeit sei von zentraler Bedeutung.

„Nach Überzeugung der Bundesregierung dient eine europarechtliche Mindestschwelle diesem Ziel und verdient daher Unterstützung.“ Die Bundesregierung fördere im Rat die jeweilige Präsidentschaft bei dem Vorhaben, eine solche Sperrklause für die Europawahl zu verankern.

Weyel warf der Bundesregierung vor, über Umwege das Bundesverfassungsgericht aushebeln zu wollen. „Nachdem Karlsruhe 2011 endlich die deutsche Europawahl-Hürde von fünf Prozent kippte, führten die hiesigen Etablierten flugs eine von drei Prozent ein, die dann 2014 aber ebenfalls gerichtlich gekippt wurde. So konnten erstmals auch Ein-Prozent-Parteien einziehen. Dies soll nun wieder zurückgerollt werden, damit die Etablierten unter sich bleiben können“, sagte er der JF.

Weyel: Begründung ist hanebüchen

Die Argumentation der Bundesregierung, eine Sperrklause sei notwendig, damit das EU-Parlament arbeitsfähig bleibe, bezeichnete Weyel dagegen als vorgeschoben. „Die Begründung ‘Arbeitsfähigkeit’ eines ohnehin unrepräsentativen Pseudo-Parlamentes im Doppel-Moppel Brüssel-Straßburg ist hanebüchen.“

Ursprünglich hatte bei der Wahl des EU-Parlaments in Deutschland eine Fünf-Prozent-Hürde gegolten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese 2011 jedoch für verfassungswidrig. Der Bundestag beschloß daraufhin 2013 die Einführung einer Drei-Prozent-Sperrklausel. Doch auch diese wurde ein Jahr später vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben, da sie nach Ansicht der Karlsruher Richter gegen die Grundsätze der Chancengleichheit der politischen Parteien und der Wahlrechtsgleichheit verstieß.

Geklagt hatten mehrere kleine Parteien, darunter die ÖDP, die Freien Wähler und die NPD. Prozeßbevollmächtigter für die Freien Wähler und die ÖDP war damals der Staatsrechtler Hans-Herbert von Arnim. (krk)

EU-Parlament in Straßburg Foto: picture alliance/NurPhoto
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