BERLIN. Die AfD hat Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller (SPD) mit rechtlichen Konsequenzen wegen dessen Unterstützung für die Anti-AfD-Demos in der Hauptstadt am Wochenende gedroht. „Der Regierende Bürgermeister mißbraucht seine Macht und seinen Status, der ihn zur Neutralität verpflichtet, um kleinliche Hetze gegen die AfD zu betreiben“, sagte der Pressesprecher des Berliner Landesverbands der Partei, Ronald Gläser.
„Das werden wir nicht auf uns sitzenlassen“, betonte Gläser, der auch Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses ist. „Vor Gerichten wird das wohl kaum Bestand haben“ zeigte er sich sicher. Über den Twitter-Account des Regierenden Bürgermeisters von Berlin hatte Müller seine Unterstützung für die Anti-AfD-Kundgebungen verbreiten lassen. Dort hieß es: „Zehntausende in Berlin heute auf der Straße, vor dem Brandenburger Tor und auf dem Wasser. Was für ein eindrucksvolles Signal für Demokratie und Freiheit, gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze.“
Zehntausende in #Berlin heute auf der Straße, vor dem #BrandenburgerTor und auf dem Wasser. Was für ein eindrucksvolles Signal für Demokratie und #Freiheit, gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze. Foto: @CartegianyD pic.twitter.com/kUgmXiTN18
— Der Regierende Bürgermeister von Berlin (@RegBerlin) May 27, 2018
Erinnerungen an den Fall Reker
Die Verwendung des offiziellen Twitter-Accounts könnte problematisch sein. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im März vergangenen Jahres die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) ermahnt, parteipolitische Stellungnahmen nicht mit Hilfe des städtischen Personals und unter Aufwendung städtischer Sachmittel zu verbreiten. Reker hatte damals zum AfD-Parteitag in ihrer Stadt eine Stellungnahme von ihrem Sprecher versenden lassen.
Sie schrieb: „Ich finde es unerträglich, daß unsere Stadt als Bühne für die Selbstdarstellung einer Partei mißbraucht werden soll, die zum Sammelbecken für Propagandisten von Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit in Deutschland geworden ist.“ Dagegen gelte es ein deutliches Zeichen zu setzen.
Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar der AfD bei ihrer Klage gegen die frühere Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) recht gegeben. Die Bundesregierung dürfe nicht zur Protesten gegen Veranstaltungen einzelner Parteien aufrufen, urteilten die Richter damals. Wenn staatliche Organe Parteiveranstaltungen negativ beurteilten, greife das in das Recht der betroffenen Partei auf Chancengleichheit ein. Wanka hatte auf der Internetseite ihres damaligen Ministeriums eine Pressemitteilung veröffentlicht, worin sie anläßlich einer AfD-Demonstration gefordert hatte, der Partei die rote Karte zu zeigen. (tb)