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Kölner Oberbürgermeisterin: Rekers AfD-Kritik war unzulässig

Kölner Oberbürgermeisterin: Rekers AfD-Kritik war unzulässig

Kölner Oberbürgermeisterin: Rekers AfD-Kritik war unzulässig

Reker
Reker
Kölns Oberbrügermeisterin Henriette Reker Foto: picture alliance/dpa
Kölner Oberbürgermeisterin
 

Rekers AfD-Kritik war unzulässig

Im Streit zwischen der AfD und der Stadt Köln bahnt sich eine Niederlage für Oberbürgermeisterin Henriette Reker an. Das Verwaltungsgericht Köln empfahl Reker, eine von der AfD geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Oberbürgermeisterin hatte zuvor gegen den geplanten AfD-Parteitag in Köln protestiert.
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KÖLN. Im Streit zwischen der AfD und der Stadt Köln bahnt sich eine Niederlage für Oberbürgermeisterin Henriette Reker an. Das Verwaltungsgericht Köln empfahl Reker, eine von der AfD geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.

Reker hatte sich im Februar negativ über den für April in Köln geplanten AfD-Bundesparteitag geäußert. Sie finde es „unerträglich, daß unsere Stadt als Bühne für die Selbstdarstellung einer Partei mißbraucht werden soll, die zum Sammelbecken für Propagandisten von Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit in Deutschland geworden ist“, sagte die Oberbürgermeisterin. Zudem sicherte sie Protesten gegen den Parteitag ihre Unterstützung zu.

„Staatsorgane haben sich neutral zu verhalten“

Die AfD sah in Rekers Äußerungen eine Verletzung ihrer Neutralitätspflicht und forderte sie zu einer Unterlassungserklärung auf. Diese verweigerte Reker. Es habe sich um private Äußerungen der Oberbürgermeisterin gehandelt, rechtfertigte die Stadt Köln das Verhalten.

Dies sieht das Verwaltungsgericht Köln jedoch anders. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts würden die finanziellen Mittel des Staates von allen Bürgern unabhängig von ihren jeweiligen politischen Ansichten erbracht. Diese Mittel seien dem Staat zur Verwendung für das gemeine Wohl anvertraut, heißt es in einem Hinweis an die Stadt Köln und die AfD.

„Nicht mehr von dieser Bindung gedeckt ist es, wenn die von der Allgemeinheit erbrachten und getragenen finanziellen Mittel und Möglichkeiten des Staates zugunsten oder zu Lasten von politischen Parteien oder Bewerbern in parteiergreifender Weise eingesetzt werden. Die Staatsorgane haben als solche allen zu dienen und sich neutral zu verhalten.“ Vor diesem Hintergrund sei die Verbreitung von Rekers Statement unzulässig gewesen. (krk)

Kölns Oberbrügermeisterin Henriette Reker Foto: picture alliance/dpa
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