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Scheinehen: Per Heiratsschwindel zur Aufenthaltsgenehmigung

Scheinehen: Per Heiratsschwindel zur Aufenthaltsgenehmigung

Scheinehen: Per Heiratsschwindel zur Aufenthaltsgenehmigung

Afrikaner und Flüchtlingshelferin
Afrikaner und Flüchtlingshelferin
Afrikaner und Flüchtlingshelferin in Hamburg (Symbolbild) Foto: dpa
Scheinehen
 

Per Heiratsschwindel zur Aufenthaltsgenehmigung

Wer eine Scheinehe eingeht, macht sich in Deutschland in dem Moment strafbar, wo eine Aufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Partner aufgrund der Eheschließung beantragt wird. Dennoch rufen Flüchtlingslobbyisten und Einwanderungsbefürworter immer wieder dazu auf, Ausländern mittels Heirat ein Leben in Deutschland zu ermöglichen.
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Mehr als 400 Polizisten, Durchsuchungen in über 40 Wohnungen, fünf Festnahmen. Mit einer großangelegten Razzia hat die Polizei am Dienstag zum Schlag gegen eine deutsch-nigerianische Bande ausgeholt, die im Verdacht steht, illegalen Einwanderern aus Afrika durch Scheinehen ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Europa verschafft zu haben.

Wer eine Scheinehe eingeht, macht sich in Deutschland in dem Moment strafbar, wo eine Aufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Partner in Folge der Eheschließung beantragt wird. Dennoch rufen Flüchtlingslobbyisten und Einwanderungsbefürworter immer wieder dazu auf, Ausländern mittels Heirat ein Leben in Deutschland zu ermöglichen.

„Zusammenwachsen der Nationen“

So weist beispielsweise der niedersächsische Flüchtlingsrat auf seiner Internetseite darauf hin, daß auch abgelehnte Asylbewerber durch eine Heirat mit einer Deutschen ein Aufenthaltsrecht bekommen könnten – ergänzt um die Warnung, daß eine solche Ehe auch von den Behörden überprüft werden kann. „Unter Umständen müssen Sie Wohnungsbesichtigungen und Befragungen über sich ergehen lassen.“

Auf Anwaltsportalen im Internet bieten Kanzleien gezielt ihre Beratung für heiratswillige Deutsche und Nicht-EU-Ausländer an. „Aus dem Zusammenwachsen der Nationen und dem Zuwachs des multikulturellen Zusammenlebens resultiert eine Vielzahl verschiedener zum großen Teil persönlicher Beziehungen. Speziell bei Ehen zwischen Deutschen und Ausländern (insbesondere Nicht-Unionsbürgern) treten oftmals eine Reihe von Fragen auf“, heißt es beispielsweise im Beitrag einer Kanzlei aus Frankfurt am Main. „Es wird dringend empfohlen, sich wegen der vielfältigen und komplizierten Rechtsfragen bei Ehen von Deutschen mit Ausländern frühzeitig zu informieren und sich an kompetenter Stelle beraten zu lassen.“

„Wenn Sie auffliegen, werden Sie sofort ausgewiesen“

Wer sich das Honorar sparen möchte, kann sich auf der impressumslosen Internetseite schutzehe.com kostenlos in mehreren Sprachen darüber informieren, was es bei einer Scheinehe zu beachten und welche Fehler es zu vermeiden gilt.

Alternativ kann er aber auch die Internetseite der taz besuchen. Diese hatte erst im Januar einen Ratgeber für Türken veröffentlicht, um diese zu informieren, wie sie dauerhaft nach Deutschland auswandern können. Einer der fünf Vorschläge hierfür: eine Scheinehe. „Verlieben Sie sich in eine*n nette deutsche*n Staatsbürger*in oder in eine Person, die dauerhaft im Bundesgebiet lebt. Machen Sie ihr oder ihm einen Heiratsantrag. Wenn sie oder er nein sagt, sollten Sie rund 30.000 Euro besorgen, und eine Scheinehe anbieten.“

Den Betrag solle man aber nicht sofort in Gänze bezahlen. „Sie müssen nämlich drei Jahre in Folge auf der Ausländerbehörde gemeinsam erscheinen und Ihre Ehe bestätigen, bevor Sie das Recht auf einen unbefristeten Aufenthaltsstatus haben“, warnte die Zeitung. „Also: höchstens 10.000 Euro pro Jahr. Und Vorsicht: Eine Scheinehe einzugehen ist in Deutschland strafbar. Wenn Sie auffliegen, werden Sie sofort ausgewiesen.“

„Akt des zivilen Ungehorsams“

Bereits 2013 hatte die taz den Kommentar einer angeblichen Lovis Schmitz veröffentlicht, in der diese ankündigte, einen Flüchtling heiraten zu wollen, damit dieser in Deutschland leben könne. „Wenn die Politiker in meinem Land den Asylsuchenden nicht helfen wollen, dann mach ich es selbst: Ich heirate einen Flüchtling. Damit er hierbleiben kann. Auch wenn das verboten ist. Als Akt des zivilen Ungehorsams.“

Das Wort „Scheinehe“ lehnte die Autorin, deren wirklicher Name bewußt unbekannt blieb, ab. Sie bevorzuge den Ausdruck „Schutzehe“. Denn eine solche Verbindung sei auch ein „politisches Statement gegen eine herzlose Politik“. Was folgte war weniger ein Kommentar als eine detaillierte Handlungsanleitungen, was Paare, die eine Scheinehe eingehen wollen, alles beachten müssen, um nicht vorzeitig aufzufliegen. Von einer wasserdichten Geschichte, wie man sich kennengelernt habe, über Flitterwochenpläne, gefälschte gemeinsame Fotos, die Namen der Eltern, die Schuhgröße des Partners – eben alles, was die Behörden fragen und weshalb sie Verdacht schöpfen könnten.

All das müsse man für drei Jahre aufrecht erhalten. „Erst danach erhält mein Mann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, und wir können das Theater beenden“, schrieb die taz-Autorin. Doch die Mühe sei es wert, damit „Europa seine restriktive Flüchtlingspolitik lockert und beginnt, Asylsuchende nicht mehr als Last, sondern als Bereicherung zu begreifen“.

Afrikaner und Flüchtlingshelferin in Hamburg (Symbolbild) Foto: dpa
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