KARLSRUHE. Die NPD wird nicht verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Es wies damit den Verbotsantrag des Bundesrats ab. Damit scheiterte auch der zweite Versuch, die Partei zu verbieten.
Zwar arbeitet die NPD nach Ansicht der Karlsruher Richter „planvoll und mit hinreichender Intensität“ an ihren gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Zielen. „Allerdings fehlt es (derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, daß dieses Handeln zum Erfolg führt“, heißt es in der Gerichtsentscheidung. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wies daher den Antrag des Bundesrats auf Verbot und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen einstimmig zurück.
Die Richter sahen keine Grundtendenz dafür, daß die NPD zur Durchsetzung verfassungsfeindlicher Absichten auf Gewalt oder Straftaten setze. Zudem fehlten „hinreichende Anhaltspunkte für die Schaffung einer Atmosphäre der Angst, die zu einer spürbaren Beeinträchtigung der Freiheit des Prozesses der politischen Willensbildung führt oder führen könnte“. Zwar gebe es durchaus einschüchterndes und kriminelles Verhalten von NPD-Mitgliedern, auf dieses müsse aber mit präventivem Polizeirecht sowie repressivem Strafrecht reagiert werden – und nicht mit einem Verbot. (krk)