HANNOVER. Niedersachsen darf Schülerinnen nach dem aktuell gültigen Schulgesetz eine Vollverschleierung nicht verbieten. Zu diesem Ergebnis sei ein von der Staatskanzlei in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten gekommen, berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung.
Anlaß war der Fall einer vollverschleierten Schülerin aus Belm bei Osnabrück, die seit dem siebten Schuljahr den Nikab-Gesichtsschleier trägt. Dieser hält nur die Augenpartie frei.
Die Schule meldete dies Ende August 2016 bei der Landesschulbehörde, nachdem das Verwaltungsgericht Osnabrück einer Schülerin an einem Abendgymnasium das Tragen eines Nikab im Unterricht untersagt hatte.
Auch Polizei und Verfassungsschutz wurden eingeschaltet
Versuche, die Schülerin oder ihre Eltern davon zu überzeugen, den Schleier abzulegen, blieben vergeblich. Deshalb wurden Polizei, Verfassungsschutz und Kultusministerium eingeschaltet.
Laut dem Gutachten müßte das Schulgesetz geändert werden. Da Religionsfreiheit ein Grundrecht sei, bedürfe es einer gesetzlichen Neuregelung, argumentierte Gutachter Hinnerk Wißmann von der Universität Münster.
Ihm zufolge sollte eine explizite Anforderung an die Schüler aufgenommen werden, durch ihr Verhalten und ihre Kleidung den offenen Austausch zwischen allen Beteiligten an der Schule zu ermöglichen. Das Kultusministerium halte die Formulierung für geeignet. Die endgültige Entscheidung liege aber beim Landtag. (ls)