DRESDEN. Der sächsische Landtag hat die Immunität der AfD-Fraktionsvorsitzenden Frauke Petry aufgehoben. Von einem Widerspruchsrecht gegen eine entsprechende Empfehlung des Immunitätsschusses hat keiner der Abgeordneten des Landesparlaments binnen sieben Tagen Gebrauch gemacht. Um Mitternacht sei diese Frist abgelaufen, sagte Parlamentssprecher Ivo Klatte nach einem Bericht der Sächsischen Zeitung.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Aufhebung der Immunität beantragt. Sie wirft der AfD-Parteivorsitzenden vor, bei einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des Landtags im November 2015 falsche Angaben gemacht zu haben. Gegen Petry liegen deswegen Anzeigen wegen Meineids vor.
Konflikt um Listenaufstellung
Der Konflikt entzündete sich an der Listenaufstellung der Partei für die Landtagswahl 2014. Damals wurde das AfD-Mitglied Arvid Samtleben auf den 14. Platz gewählt und wäre somit in den Landtag eingezogen. Später beschloß der Landesvorstand allerdings, ihn wieder von der Liste zu streichen. Samtleben behauptet, er sei gestrichen worden, weil er sich weigerte, den Wahlkampf seiner Partei mit einem privaten Darlehen zu unterstützen. Die AfD macht hingegen geltend, er sei von der Liste genommen worden, weil er nicht im Einklang mit den Positionen der Partei stand.
Er legte daraufhin Beschwerde beim Wahlprüfungsausschuß ein. Petry und Landesschatzmeister Carsten Hütter machten dort Aussagen, die als widersprüchlich bewertet wurden. Petry selbst hat sich im Vorfeld der Abstimmung im Ausschuß für die Aufhebung ihrer Immunität ausgesprochen. Ein Verfahren biete ihr die Möglichkeit, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern. (tb)