KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Eilklage gegen die Ankäufe von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) zurückgewiesen. Geklagt hatten die früheren AfD-Politiker Bernd Lucke, Hans-Olaf-Henkel, der frühere stellvertretende CSU-Vorsitzende Peter Gauweiler sowie weitere Skeptiker der Euro-Rettungspolitik. Sie wollten eine einstweilige Anordnung des Gerichts erwirken, die es der EZB untersagt hätte, bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof weiter Anleihen aufzukaufen.
Im Juli hatte das Bundesverfassungsgericht in der Sache den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet. Die Richter in Karlsruhe lehnten den Eilantrag nun mit der Begründung ab, daß eine einstweilige Anordnung die Entscheidung der Luxemburger Richter vorweggenommen hätte.
Um die Inflation hochzutreiben, kauft die EZB seit März 2015 Staatsanleihen und andere Wertpapiere – derzeit für 60 Milliarden Euro im Monat. Das Programm, dessen Risiken auch die nationalen Notenbanken tragen, soll noch bis mindestens Ende dieses Jahres laufen. Ex-AfD-Chef Bernd Lucke reagierte auf das Urteil via Twitter: „Schade: Das Bundesverfassungsgericht lehnt meinen Antrag auf Anordnung gegen PSPP (Public Sector Purchase Programme) der EZB ab. Zumindest eine Debatte im Bundestag wäre angebracht gewesen.“ (tb)