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Attentatsversuch in Bonn: Deutscher Islamist muß lebenslänglich ins Gefängnis

Attentatsversuch in Bonn: Deutscher Islamist muß lebenslänglich ins Gefängnis

Attentatsversuch in Bonn: Deutscher Islamist muß lebenslänglich ins Gefängnis

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Der Islamist Marco G. im Gerichtssaal in Düsseldorf Foto: picture alliance / dpa
Attentatsversuch in Bonn
 

Deutscher Islamist muß lebenslänglich ins Gefängnis

Wegen eines versuchten Anschlags auf den Bonner Hauptbahnhof muß der Islamist Marco G. lebenslänglich hinter Gitter. Zudem stellte das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag die besondere schwere der Schuld fest. Dies verhindert eine Freilassung nach 15 Jahren.
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DÜSSELDORF. Wegen eines versuchten Anschlags auf den Bonner Hauptbahnhof muß der Islamist Marco G. lebenslänglich hinter Gitter. Zudem stellte das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag die besondere schwere der Schuld fest. Dies verhindert eine Freilassung nach 15 Jahren. Die lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Konvertiten erging auch wegen eines geplanten Attentats auf den Pro-NRW-Vorsitzenden Markus Beisicht im März 2013. Neben G. wurden noch drei weitere Islamisten zu zwölf und neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Beim Attentatsversuch vom Dezember 2013 auf den Bonner Bahnhof handelte es sich laut Generalbundesanwaltschaft um eine Racheaktion wegen des Wahlkampfs von Beisichts islamkritischer Partei. Insbesondere das Zeigen von Mohammed-Karikaturen durch die Partei habe Marco G. als nicht hinnehmbare Provokation empfunden, die er durch terroristische Anschläge in Deutschland vergelten wollte. Die Verteidigung des Angeklagten hatte dagegen argumentiert, daß es sich bei der Bombe um eine Attrappe gehandelt hatte.

„Ich bin im Interesse unserer aller Sicherheit erleichtert, daß die vier islamistischen Terroristen nun viele Jahre aus dem Verkehr gezogen werden und demzufolge keine Möglichkeiten mehr haben, weitere Straftaten gegen Andersdenkende zu verüben“, kommentierte Beisicht das Urteil. Allerdings sei grotesk, daß er als Opfer im Strafverfahren nicht einmal angehört worden, und ihm die Möglichkeit einer Nebenklage verweigert worden sei. (tb)

Der Islamist Marco G. im Gerichtssaal in Düsseldorf Foto: picture alliance / dpa
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