Anzeige
Anzeige
Marc Jongen, ESN Fraktion

Rentenversicherung: Bundestag hat Mitarbeiter bei Rente bessergestellt

Rentenversicherung: Bundestag hat Mitarbeiter bei Rente bessergestellt

Rentenversicherung: Bundestag hat Mitarbeiter bei Rente bessergestellt

Reichstag
Reichstag
Reichstag: Rentenrechtlich ist Deutschland immer noch geteilt Foto: picture alliance
Rentenversicherung
 

Bundestag hat Mitarbeiter bei Rente bessergestellt

Mitarbeiter von Bundestagsfraktionen und -abgeordneten sind nach dem für sie überwiegend günstigeren West-Rentenrecht versichert worden, obwohl sie ihre Tätigkeit im früheren Ost-Berlin ausüben. Nach Informationen der JUNGEN FREIHEIT werde diese „bislang nie beanstandete Rechtsauffassung und Praxis nunmehr abgelehnt“.
Anzeige

Cato, Palmer, Exklusiv

BERLIN. Mitarbeiter von Bundestagsfraktionen und -abgeordneten sind nach dem für sie überwiegend günstigeren West-Rentenrecht versichert worden, obwohl sie ihre Tätigkeit im früheren Ost-Berlin ausüben. Damit hätte für die mehreren tausend Betroffenen eigentlich Ost-Rentenrecht gegolten. Nach Informationen der JUNGEN FREIHEIT bestätigte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) in einer Sitzung des Ältestenrats des Bundestages, daß von der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg diese „bislang nie beanstandete Rechtsauffassung und Praxis nunmehr abgelehnt werde“. Dies geht aus dem Protokoll der Ältestenrat-Sitzung vom 9. März hervor, das dieser Zeitung vorliegt.

Rentenrechtlich ist Deutschland immer noch geteilt. Wer im Rechtskreis Ost arbeitet, bekommt für ein Jahr Arbeit mit Durchschnittsgehalt eine Rente von 28,66 Euro im Monat. Der Rechtskreis Ost entspricht dem Gebiet der früheren DDR und von Ost-Berlin. Wer im Rechtskreis West (altes Bundesgebiet und West-Berlin) mit Durchschnittslohn beschäftigt ist, erhält für ein Jahr Arbeit eine Rente von 30,45 Euro pro Monat. Im Jahr 2000 betrugen diese Werte 24,84 Euro (West) und 21,61 Euro (Ost). Der Abstand zwischen Ost und West war also zum Zeitpunkt des Berlin-Umzuges erheblich größer, ist aber in den letzten Jahren zusammengeschmolzen. Das Ostniveau beträgt allerdings immer noch 94,1 Prozent des Westniveaus und war 1999, als das Parlament nach Berlin umzog, noch erheblich niedriger. Maßgeblich für die Einstufung in den richtigen Rentenrechtskreis ist der tatsächliche Ort der Beschäftigung eines Mitarbeiters.

Lage des Reichstages als zentrales Gebäude des Parlaments

Anläßlich des Parlamentsumzugs von Bonn nach Berlin 1999 war für alle Beschäftigten der Fraktionen, der Abgeordneten und der Bundestagsverwaltung – insgesamt mehrere tausend Personen – die einheitliche Dienstadresse „Platz der Republik 1, 11011 Berlin“ festgelegt und als Beschäftigungsort gemeldet worden. Dies ist die Adresse des Reichstagsgebäudes, das im Westteil Berlins liegt. In Wirklichkeit sind in dem Gebäude nur wenige Angestellte dauerhaft tätig. Etwas mehr sind es im ebenfalls im Westteil liegenden Paul-Löbe-Haus, wo die Sitzungssäle für die Ausschüsse sind. Dort sind die Beschäftigten der Ausschußsekretariate untergebracht. Die übrigen Bundestagsgebäude, zum Beispiel das Jakob-Kaiser-Haus, in dem die meisten Abgeordneten ihre Büros haben, befinden sich im Ostteil der Stadt. Hinzu kommen weitere Dienstgebäude des Bundestages im Ostteil wie in der Wilhelmstraße, Schadowstraße und in der Straße Unter den Linden.

Wie Lammert laut Protokoll in der Sitzung erläuterte, komme es für die Beitragszahlung und die Höhe der Leistungen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung darauf an, in welchem Rechtskreis eine Person beschäftigt sei. „Seit dem Umzug von Bonn nach Berlin würden entsprechend dem seinerzeitigen politisch-parlamentarischen Willen alle Arbeitsverhältnisse von Personen, die in den Berliner Bundestagsliegenschaften in einem Abgeordnetenbüro, bei einer Fraktion oder in der Bundestagsverwaltung beschäftigt sind, einheitlich dem Rechtskreis West zugeordnet“, heißt es in dem Protokoll. Nach den Erläuterungen des Präsidenten wird „auf die Lage des Reichstages als zentrales Gebäude des Parlaments abgestellt“.

Nach heutiger Auffassung zählt die Lage des Arbeitsplatzes

In dem Protokoll wird die gegenteilige Rechtsauffassung der Rentenversicherung wiedergegeben: Nach deren „heutiger Auffassung“ sei dagegen allein die geographische Lage der jeweiligen Arbeitsstätten der Beschäftigten maßgeblich, „so daß erfolgte Meldungen sowie Beitragszahlungen zu überprüfen und gegebenenfalls rückabzuwickeln seien“.

Es gab bereits eine Sondersitzung der Bundestagskommission für die Angelegenheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Offenbar soll mit der Rentenversicherung Berlin-Brandenburg nicht weiter geredet, sondern versucht werden, die Angelegenheit in einem „Spitzengespräch mit der Präsidentin der DRV Bund“, Gundula Roßbach, zu regeln. Eine Antwort der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT stand bis Freitag mittag noch aus. (vo)

Reichstag: Rentenrechtlich ist Deutschland immer noch geteilt Foto: picture alliance
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

aktuelles