BERLIN. Der Bundestag hat eine erneute Verschärfung des Asylrechts beschlossen. Das Parlament stimmte am Donnerstag abend einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu, der unter anderem die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber erleichtert.
Wer kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, nicht freiwillig ausreist und falsche Angaben über seine Identität macht, muß künftig mit Einschränkungen seiner Bewegungsfreiheit rechnen. Einwanderer ohne Bleibeperspektive sollen bis zu zwei Jahre in Erstaufnahmeunterkünften bleiben. Überdies wird der mögliche Ausreisegewahrsam von vier auf zehn Tage verlängert.
Zudem soll die Abschiebehaft für ausreisepflichtige sogenannte Gefährder ausgeweitet und ihre Überwachung mit Fußfesseln erleichtert werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekommt durch das Gesetz die Möglichkeit, Handydaten von Asylbewerbern ohne Ausweispapiere auszuwerten, um ihre Identität festzustellen. Die Behörde darf auch sensible Daten wie medizinische Atteste bei Gefahrensituationen an andere Stellen weitergeben.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verteidigte die Maßnahme gegen Kritik von Menschenrechtsorganisationen, Opposition und Sozialverbänden, die von einem Angriff auf die Grundrechte von Asylsuchenden sprachen. De Maizière bezeichnete das Gesetz als „Schlußpunkt in dieser Legislaturperiode bei der Schärfung des Asylrechts“.
Bundesinnenminister beschränkt Familiennachzug
Der CDU-Politiker hat einem Zeitungsbericht zufolge den Familiennachzug von Asylsuchenden aus Griechenland massiv eingeschränkt. Seit April nehme Deutschland nur noch maximal 70 Angehörige von Asylsuchenden im Monat auf, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion.
Nach Ansicht ihrer Abgeordneten Ulla Jelpke verstoße der Bundesinnenminister damit gegen europäische Bestimmungen. „Erneut tritt die Bundesregierung EU-Recht und Kindeswohl mit Füßen“, sagte Jelpke dem Rechercheverbund. Der Bedarf liege bei 400 Personen im Monat. (ls)