BERLIN. Deutsche Sicherheitsbehörden haben offenbar frühzeitig von einer Anschlagsplanung des tunesischen Terroristen Anis Amri gewußt. Aus Papieren des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts (LKA) vom Frühjahr 2016 geht nach einem Bericht der Bild am Sonntag hervor, daß der Attentäter vom Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz bereits im vergangenen Jahr als Gefährder abgeschoben werden sollte. Dies habe nach Informationen des rbb der Verfassungsschutz verhindert, der Amri als V-Mann habe anwerben wollen.
Erstmals geriet Amri demnach im November 2015 ins Visier des LKA. Eine Vertrauensperson in der islamistischen Szene habe gemeldet, er äußere sich radikal und wolle in Deutschland „etwas machen“. Per richterlicher Anordnung wurde daraufhin noch im gleichen Jahr begonnen, das Mobiltelefon von Amri abzuhören und den SMS- beziehungsweise Internetverkehr mitzulesen.
Bereits im Oktober 2015 wurde Amri auffällig
Dabei stießen die Ermittler im Februar 2016 auf Kontakte Amris zu IS-Terroristen in Libyen. Bereits im Oktober 2015 habe sich ein ehemaliger Mitbewohner Amris aus einer Asylunterkunft in Emmerich an die Ausländerbehörde in Kleve gewandt. Er erzählte den Behörden, daß er auf Amris Handy Fotos von schwarz gekleideten Personen gesehen habe, „die mit Schnellfeuerwaffen und mit Handgranaten posierten“.
Amri soll auf Nachfrage erklärt haben, „daß es sich dabei um Verwandte handeln würde, die sich als Kämpfer dem IS angeschlossen hätten“, lautet der entsprechende LKA-Vermerk. „Darüber hinaus habe er gesagt, alle Europäer seien gottlos.“
Aus einem schon Anfang 2016 vom Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, persönlich unterzeichneten Papier geht laut rbb zudem hervor, daß Amri offensiv versucht habe „Personen als Beteiligte an islamistisch motivierten Anschlägen im Bundesgebiet zu gewinnen“. Er beabsichtige, „sich mit Schnellfeuergewehren des Typs AK-47 zu bewaffnen, die er über Kontaktpersonen in der französischen Islamistenszene beschaffen könne“, heißt es in dem sogenannten Behördenzeugnis. (tb)