MÜNCHEN. Die bayerische Staatsregierung läßt prüfen, ob die sogenannte Ehe für alle mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Hierzu seien zwei Juristen mit Gutachten beauftragt worden, berichtete die Nachrichtenagentur epd. In der Bevölkerung herrsche eine „erhebliche Rechtsunsicherheit“, begründeten Bayerns Justizminister Winfried Bausback und Staatskanzleichef Marcel Huber (beide CSU) den Vorstoß.
Der Bundestag habe das Gesetz in einer überhasteten Aktion beschlossen, obwohl es mit Blick auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie verfassungsrechtlich „sehr umstritten ist“, sagte Huber. Ein Gutachten solle die Frage prüfen, ob die Ehe für alle mit dem Grundgesetz vereinbar ist, ein weiteres solle die internationale Rechtslage untersuchen.
Der Bundestag hatte Ende Juni mit großer Mehrheit die Öffnung der Ehe beschlossen. Künftig können homosexuelle Paare ebenso heiraten wie Mann und Frau. Die SPD hatte das Thema gemeinsam mit Grünen und Linkspartei auf die Tagesordnung des Bundestags gehoben. (ls)