KARLSRUHE. Die von der schwarz-gelben Bundesregierung Ende 2010 erlassene Brennelementsteuer ist verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe. Demnach habe der Bund nicht über die notwendige Gesetzgebungskompetenz für eine solche Steuer verfügt, urteilten die Richter.
„Außerhalb der durch das Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung haben Bund und Länder kein Steuererfindungsrecht“, teilte das Gericht mit. Zwar hätte die Bundesregierung argumentiert, bei der Brennelementsteuer handle es sich um eine Verbrauchersteuer, doch dies sei nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht der Fall. Sie erklärten das Kernbrennstoffsteuergesetz deshalb rückwirkend für nichtig. Die Atomkonzerne können damit auf eine Entschädigung in Milliardenhöhe hoffen.
Aufgrund der Brennelementsteuer hatte der Bund zwischen 2011 und 2016 rund 6,3 Milliarden Euro eingenommen. Diese Summe wird er aller Voraussicht nun an die Atomkonzerne zurückzahlen müssen. Allein der Energiekonzern Eon habe in den sechs Jahren wegen der Steuer 2,8 Milliarden Euro abführen müssen. RWE hofft laut dpa darauf, 1,7 Milliarden Euro erstattet zu bekommen, EnBW auf 1,44 Milliarden Euro. (krk)