DÜSSELDORF. Die Chefin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Jutta Cordt, hat ein Auslese-Recht für Handy-Daten von Asylsuchenden gefordert. „Das Auslesen von Handy-Daten würde uns bei Antragstellern ohne Paß helfen, Identität und Herkunft festzustellen“, sagte Cordt der Rheinischen Post.
„Mit diesen Daten wäre es auch leichter zu beurteilen, ob die Antragsteller tatsächlich einen Asylgrund haben. Das würde unsere Arbeit unterstützen.“ Cordt sagte, integriertes Asylmanagement bedeute nicht nur, Bund und Länder zu vernetzen, sondern auch über den Tellerrand zu schauen und zu prüfen, welche Möglichkeiten es noch gebe, ihrer Behörde eine größtmögliche Hilfestellung zu bieten.
Datenschützer warnen vor Gestz
„Ein Beispiel ist der aktuelle Gesetzentwurf zur Frage, ob wir in begründeten Fällen künftig Handy-Daten auslesen dürfen.“ Das Bundeskabinett hatte im Februar ein Gesetz beschlossen, wonach des dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ermöglicht werden soll, bei der Feststellung der Identität von Asylsuchenden auf deren Smartphones zuzugreifen. Während Datenschützer strikt dagegen sind, berät der Bundestag derzeit darüber.
Die Bundesdatenschutzbeauftrage Andrea Voßhoff (CDU) hatte vor kurzem Zweifel geäußert, ob diese Maßnahme verfassungsgemäß sei. Auf den Mobiltelefonen von Asylsuchenden lägen eine Menge teils höchst persönlicher Daten. Zudem würden auch unbeteiligte Kontaktpersonen durch die Auswertung erfaßt werden. Dies betreffe etwa auch Rechtsanwälte. (ls)