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Justizministerium: Union gegen Aufweichung des Mordparagraphen

Justizministerium: Union gegen Aufweichung des Mordparagraphen

Justizministerium: Union gegen Aufweichung des Mordparagraphen

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD): Erhielt Absage von Union Foto: picture alliance/dpa
Justizministerium
 

Union gegen Aufweichung des Mordparagraphen

„Mord bleibt Mord“: Die Unionsfraktion im Bundestag hat sich gegen die Aufweichung des Mordparagraphen gestellt. Die Pläne von Justizminister Heiko Maas (SPD), Mord künftig nicht mehr zwingend mit lebenslanger Haft zu bestrafen, gingen am Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürger vorbei.
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BERLIN. Die Unionsfraktion im Bundestag hat den Plänen von Justizminister Heiko Maas (SPD), Mord künftig nicht mehr zwingend mit lebenslanger Haft zu bestrafen, eine Absage erteilt. „Die Unionsfraktion sieht bei den Tötungsdelikten keinen Reformbedarf. Mord bleibt Mord. Darauf steht zu Recht die lebenslange Freiheitsstrafe“, betonte die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker.

Der Schutz des Lebens dürfe nicht aufgeweicht werden, sagte Winkelmeier-Becker mit Blick auf die Pläne des Bundesjustizministers, der nach Spiegel-Informationen ein Gesetz plant, das es ermöglicht, die Haftstrafe bei Mord in bestimmten Fällen auf bis zu fünf Jahre zu senken. Demnach trete ein solcher Fall ein, wenn der Täter aus „Verzweiflung“ handelte, um sich oder einen nahestehenden Menschen aus einer ausweglos scheinenden Lage zu befreien.

Strafrechtssystem nicht auf den Kopf stellen

„Mit der Einführung eines minder schweren Falles bei Mord und dem damit verbundenen Absehen von einer lebenslangen Freiheitsstrafe würde ein Teil des Strafrechtssystems komplett auf den Kopf gestellt“, warnte die CDU-Politikerin. Es sei daher nicht nachvollziehbar, wenn in dem Gesetzesentwurf von „maßvoller“ oder „moderater“ Reform die Rede sei.

Eine lebenslange Freiheitsstrafe für die Tötung eines Menschen, „die aufgrund weiterer Umstände als besonders verwerflich zu beurteilen ist, entspricht dem Gerechtigkeitsempfinden der allermeisten Menschen in unserem Land“, unterstrich Winkelmeier-Becker. Die Gerichte hätten zu sämtlichen Rechtsproblemen bei den einzelnen Mordmerkmalen wie Habgier oder Heimtücke „akzeptable Lösungen“ entwickelt.

Zuvor hatte bereits der Rechtsexperte der Unionsfraktion, Patrick Sensburg (CDU), im NDR Info-Radio bemerkt, schon jetzt werde in den seltensten Fällen jemand nach einem Mord lebenslang eingesperrt. Im Schnitt würden laut Statistik bei Mord durchschnittlich 19,9 Jahre Haft verhängt. „Die Gerichte haben einen großen Spielraum, und sie üben ihn auch aus“, betonte Sensburg. Der Bundestagsabgeordnete sprach sich dafür aus, Morde angemessen zu bestrafen, da es sonst Probleme im Vergleich mit den Delikten der Körperverletzung gebe. (ls)

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD): Erhielt Absage von Union Foto: picture alliance/dpa
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