MÜNCHEN. Die bayerische Landesregierung hat angekündigt, gegen ein Kopftuch-Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts in Berufung zu gehen. Zuvor hatte das Augsburger Verwaltungsgericht das Kopftuchverbot für Rechtsreferendare in Bayern gekippt. Für einen solchen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit gebe es keine gesetzliche Grundlage, begründete das Verwaltungsgericht sein Urteil.
Jeder müsse, „auf die Unabhängigkeit, die Neutralität und erkennbare Distanz der Richter und Staatsanwälte vertrauen können“, begründet der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) den Vorstoß.Dieses Vertrauen dürfe schon durch das „äußere Erscheinungsbild nicht erschüttert werden“, sagte Bausback. Eine unabhängige und neutrale Justiz gehöre zu den Grundpfeilern des Rechtsstaats.
Klägerin mit deutscher und pakistanischer Staatsbürgerschaft
Der CSU-Politiker wolle nicht, daß Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen, berichtete der Bayerische Rundfunk. Da es sich um eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung handele, wurde der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen.
Klägerin ist die 25 Jahre alte angehende Juristin Aquila S., die sich seit 2014 im Vorbereitungsdienst der Justiz befindet. Die Deutsch-Pakistanerin hatte vom Oberlandesgericht München eine Auflage erhalten, daß bei Auftritten mit Außenwirkung „keine Kleidungsstücke, Symbole oder andere Merkmale getragen werden dürfen, die objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die religiös-weltanschauliche Neutralität der Dienstausübung einzuschränken“. (ls)