BERLIN. Das Bundesjustizministerium erwägt eine Reform des Paragraphen 81 Strafprozeßordnung (StPO), um der Polizei die Möglichkeit zu geben, von ihr gesicherte DNS-Spuren besser auswerten zu können.
„Unser Fachreferat im Hause beobachtet seit einiger Zeit aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Paragrafen 81e StPO sehr genau im Hinblick auf gesetzgeberischen Handlungsbedarf“, bestätigt Juliane Baer-Henney, Sprecherin im Bundesjustizministeriums gegenüber der JUNGEN FREIHEIT.
Tötungsverbrechen fachten Debatte an
Aktuell hatten die Vergewaltigungs- und Tötungsverbrechen an zwei Frauen in Freiburg die Diskussion um das Auslesen der DNS angefacht. Der Freiburger Polizeipräsident Bernhard Rotzinger sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Wir hätten wesentlich konzentrierter die Ermittlungen vorantreiben können.“
Die JF war eines der ersten Medien, die nach den Morden in Freiburg die Frage nach einer heute schon möglichen Auswertung der DNS nach Ethnie, Augen- Haut- und Haarfarbe zur Diskussion gestellt hatten. (mec)