KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den beantragten Haftbefehl gegen den in Berlin festgenommenen mutmaßlichen IS-Terroristen verweigert. Die Bundesanwaltschaft habe dem BGH „nur wenige Indizien vorgelegt, die den Richter offenkundig nicht überzeugt haben“, sagte der Pflichtverteidiger Jonathan Burmeister dem Spiegel. Sein Mandant habe umfassend ausgesagt und alle Vorwürfe zurückgewiesen.
Der 27jährige bleibt aber aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Karlsruhe wegen Urkundenfälschung in Untersuchungshaft. Der Mann hatte sich bei seiner Einreise mit einem gefälschten syrischen Paß ausgewiesen, soll jedoch laut Polizeiangaben aus Tunesien stammen.
Für seinen Anwalt ist dies allerdings kein Vergehen, für das „normalerweise“ ein Haftbefehl erlassen wird. „Mein Mandant hat sofort gestanden, einen falschen Paß benutzt zu haben.“ Die echten Papiere seien in Aleppo verbrannt. Burmeister hält die neuen Haftgründe für vorgeschoben und bezeichnete das Vorgehen gegen seinen Mandanten als „Skandal“. (gb)