BERLIN. Der CDU-Innenexperte Armin Schuster hat gefordert, den Asylstatus von Flüchtlingen zu überprüfen, wenn diese Urlaub in ihren Heimatländern machen. „Das muß Konsequenzen für den Aufenthalt nach sich ziehen“, sagte Schuster der Welt. Ein Recht auf Asyl sei in solchen Fällen für ihn kaum noch vorstellbar, da die vorgebrachten Schutzgründe oftmals nicht stichhaltig sein könnten.
Hintergrund ist ein Bericht der Welt, wonach anerkannte und arbeitslos gemeldete Asylbewerber für kurze Zeit zurück in ihre Herkunftsstaaten wie Syrien, Afghanistan oder den Libanon reisen und danach wieder nach Deutschland zurückkehren. In Berliner Arbeitsagenturen habe es solche Fälle gegeben, bestätigte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit.
Hartz-IV-Empfänger dürfen 21 Tage im Jahr von dem Ort, an dem sie gemeldet sind, abwesend sein. Dies müssen sie zwar der Arbeitsagentur mitteilen, nicht aber wo genau sie hinreisen. Es gebe bei Asylbewerbern auch keine rechtliche Grundlage, die sie verpflichte, Urlaube in ihren Heimatländern den Behörden zu melden. Und selbst wenn ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur von einer solchen Reise erführe, dürfte er diese Information aus Datenschutzgründen nicht an andere Stellen wie die Ausländerbehörde weitergeben. (krk)