KÖLN. Der frühere Präsident des Verfassungsgerichts von Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hat sich dafür ausgesprochen, Ausländern leichter den Wechsel zu einem deutschen Namen zu ermöglichen.
Wenn Familien mit ausländischen Wurzeln ihren fremd klingenden Namen ändern wollten, um dadurch mögliche Diskriminierungen insbesondere ihrer Kinder zu verhindern, sollten Verwaltungen und Gerichte dies als einen „wichtigen Grund“ akzeptieren, schrieb Bertrams in einem Beitrag für den Kölner Stadt-Anzeiger. Einen solch wichtigen Grund verlangt das deutsche Namensrecht bei einem Namenswechsel.
Bertrams: Gerade Türken droht Diskriminierung
„Wer sich gegen eine Diskriminierung erfolgreich zur Wehr gesetzt hat, ist vor Wiederholungen keineswegs sicher, solange er den Namen trägt, an dem sich die Diskriminierung nun einmal festmacht“, warnte der Jurist. Wirklichen Schutz könne nur eine Namensänderung bieten.
Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig. Dieses hatte den beantragten Namenswechsel einer türkischen Familie mit deutschem Paß mit der Begründung abgelehnt, ein ausländischer Nachname reiche als Grund für eine Namensänderung allein nicht aus. Vielmehr müßten die Betroffenen auch schwerwiegende Beeinträchtigungen aufgrund ihres Namens nachweisen können.
Bertrams kritisierte die Entscheidung der Braunschweiger Richter. Gerade Menschen mit türkischen Namen seien im wirtschaftlichen und sozialen Leben in Deutschland nach wie vor mit erheblichen Vorurteilen konfrontiert. (krk)