AUGSBURG. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Forderung eines abgeschobenen Salafisten abgelehnt, wieder nach Deutschland einreisen zu dürfen. Die Ausweisung im vergangenen Oktober sei verhältnismäßig und gerechtfertigt, urteilten die Richter. Der Kläger, Erhan A., sei erwachsen und werde in der Türkei von seiner Familie unterstützt.
Wenn sich dessen islamistische Einstellung geändert habe, könne die Frist für das Einreiseverbot auf sieben Jahre gesenkt werden. Erhan A. hatte mehrfach die Greueltaten der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) verteidigt. Laut dem bayerischen Innenministerium soll er zudem angekündigt haben, auch seine Familie zu ermorden, wenn diese sich nicht an islamische Gesetze halte.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zeigte sich erfreut über die Entscheidung. „Jemand, der für seinen islamistischen Fanatismus sogar seine eigenen Eltern umbringen würde, hat bei uns in Deutschland absolut nichts verloren.“ Die Ausweisungsverfügung wegen Unterstützung des IS gilt laut Innenministerium bis Oktober 2021. Gegen die Entscheidung des Gerichtes ist eine Berufung möglich. (ho)