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Justiz: Prozeßauftakt wegen erschossenem Einbrecher

Justiz: Prozeßauftakt wegen erschossenem Einbrecher

Justiz: Prozeßauftakt wegen erschossenem Einbrecher

Labinot S.
Labinot S.
Gedenkstelle für Labinot S.: Die Familie forderte erfolgreich Ermittlungen Foto: picture alliance / dpa
Justiz
 

Prozeßauftakt wegen erschossenem Einbrecher

Vor dem Landgericht Stade wird einem Rentner der Prozeß gemacht, weil dieser einen schwerkriminellen albanischen Einbrecher in seinem Haus erschossen hat. Ging die Staatsanwaltschaft zuerst von Notwehr aus, wird auf Druck der Familie des schwer nun wegen Totschlags verhandelt.
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STADE. Vor dem Landgericht Stade wird seit Donnerstag einem Rentner der Prozeß gemacht, weil dieser 2010 einen Einbrecher in seinem Haus erschossen hat. Ursprünglich ging die Staatsanwaltschaft Stade von Notwehr aus. Doch damit wollte sich die Familie des getöteten schwerkriminellen Albaners Labinot S. nicht abfinden und forderte Ermittlungen. Wie die Bild berichtet, gab erst das Oberlandesgericht in Celle nach jahrelangem Druck der Familie nach.

Nun wird dem heute achtzigjährigen Ernst B. Totschlag vorgeworfen, und er muß sich doch noch für den Tod des sechzehnjährigen Einbrechers verantworten. Der Einbruch selbst dagegen ist aufgeklärt. Gemeinsam mit Smian K., Burhan K., Hakan O. und Gracia K. überfiel Labinot S. den damals 77 Jahre alten, gehbehinderten Ernst B. auf dessen Anwesen in Sittensen. Die 22jährige Prostituierte Lorella P. hatte den Räubern einen Tipp gegeben und ihnen die Räumlichkeiten des vermeintlich vermögenden Ernst B. beschrieben.

Verteidigung fordert Aussetzung des Verfahrens

Als der Versuch, den Tresor zu öffnen, die Alarmanlage des Anwesens auslöste, brach Panik unter der Räuberbande aus. Ernst B., der als Jäger mehrere Schußwaffen besitzt, nutzte die Gelegenheit und brachte sich in den Besitz einer Pistole. Mit dieser eröffnete er das Feuer auf die flüchtenden Räuber. Von zwei Schüssen in den Rücken getroffen, brach Labinot S. auf der Terrasse des Einbruchsopfers zusammen. Seine 21 bis 25 Jahre alten Komplizen stellten sich der Polizei einen Tag später.

Gleich am ersten Verhandlungstag erlitt der frühere Tischlermeister einen Weinkrampf. Ein Gutachten der Verteidigung fordert eine Aussetzung des Verfahrens aus gesundheitlichen Gründen. Ein Gerichtsarzt soll nun klären, ob Ernst B. noch verhandlungsfähig ist. Die Einbrecher wurden vom gleichen Landgericht wegen räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu Strafen von rund dreieinhalb bis vier Jahren verurteilt. Ihre Komplizin erhielt 21 Monate auf Bewährung. (FA)

Gedenkstelle für Labinot S.: Die Familie forderte erfolgreich Ermittlungen Foto: picture alliance / dpa
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