BERLIN. Der Bundestag debattiert am Donnerstag eine Änderung des ESM-Gesetzes. Laut einem Entwurf der Bundesregierung soll der dauerhafte Rettungsschirm künftig auch dazu genutzt werden können, um angeschlagene Banken zu retten.
Nach Angaben der Bundesregierung habe die Finanzkrise gezeigt, daß die Probleme der öffentlichen Haushalte einzelner ESM-Mitgliedstaaten eng mit der Krise ihres jeweiligen Finanzsektors verbunden seien. Mit der direkten Finanzierung von Banken könne nun verhindert werden, daß ein strauchelnder Bankensektor sich auf den Schuldenstand eines Mitgliedstaats auswirkt.
Zur Haftung Deutschlands heißt es in dem Entwurf: „Das Ausmaß der Haftung Deutschlands wird durch die Einrichtung des neuen Instruments der direkten Rekapitalisierung von Finanzinstituten nicht geändert.“ Die Finanzhilfen sind demnach auf 60 Milliarden Euro begrenzt. Der ESM umfaßt derzeit maximal 500 Milliarden Euro. Deutschland haftet für 27,1 Prozent des Geldes. (ho)