KARLSRUHE. Niederlage für Sebastian Edathy (SPD). Der frühere Bundestagsabgeordnete, gegen den derzeit wegen des Besitzes von Kinderpornographie ermittelt wird, ist mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Durchsuchung seiner Wohnung gescheitert.
Zwar sei Edathy zum Zeitpunkt der Durchsuchung noch Abgeordneter gewesen und habe deswegen Immunität genossen, er habe jedoch nicht den „fachgerichtlichen Rechtsweg“ eingeschlagen. Aus diesem Grund lehnten die Richter die Beschwerde ab. Auch konnte der SPD-Politiker keinen Verstoß gegen das grundgesetzlich geschützte Recht auf Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung nachweisen.
Das Hauptverfahren gegen Edathy soll dem Landgericht zufolge im September eröffnet werden, sagte eine Sprecherin Spiegel Online. Im Juli war gegen den Sozialdemokraten, der sich an einem unbekannten Ort aufhält, Anklage wegen Besitzes von kinderpornographischen Fotos und Videos erhoben worden. Edathy soll Fotos von nackten Jungen gekauft haben. (ho)