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Reform: Bundestag soll Verfassungsrichter wählen

Reform: Bundestag soll Verfassungsrichter wählen

Reform: Bundestag soll Verfassungsrichter wählen

Bundesverfassungsrichter
Bundesverfassungsrichter
Bundesverfassungsrichter: Künftig direkt vom Parlament gewählt? Foto: picture alliance/dpa
Reform
 

Bundestag soll Verfassungsrichter wählen

Union und SPD wollen die Wahl der Bundesverfassungsrichter reformieren und diese direkt durch das Parlament wählen lassen. Bisher war dafür ein Geheimgremium verantwortlich.
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BERLIN. Union und SPD wollen die Wahl der Bundesverfassungsrichter reformieren. Künftig sollen diese direkt durch den Bundestag gewählt werden. Auf einen entsprechenden Plan haben sich nach Angaben des Spiegels CDU/CSU-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) und sein SPD-Kollege Thomas Oppermann geeinigt.

Laut Grundgesetz müssen die Karlsruher Richter mit Zweidrittelmehrheit je zur Hälfte von Bundesrat und Bundestag gewählt werden. Bisher wurden die vom Bundestag ernannten Verfassungsrichter jedoch von einem geheim tagenden Wahlausschuß von zwölf Abgeordneten bestimmt.

Dieser Wahlausschuß soll künftig nur noch Wahlvorschläge unterbreiten dürfen. Die eigentliche Abstimmung soll dann im Plenum erfolgen. Eine Aussprache über die Kandidaten soll jedoch nicht stattfinden, um das Amt nicht zu beschädigen. In der Vergangenheit haben Union und SPD zumeist die von ihnen bevorzugten Kandidaten durchgesetzt. (ho)

Bundesverfassungsrichter: Künftig direkt vom Parlament gewählt? Foto: picture alliance/dpa
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