ESSEN. Einwanderer aus Rumänien und Bulgarien haben vollen Anspruch auf deutsche Sozialleistungen, wenn sie Deutschland zu ihrem neuen Lebensmittelpunkt erklären. Das entschied das Landessozialgericht Essen in einem Eilverfahren. Bisher hatten diese nur Anspruch auf Kindergeld, medizinische Notversorgung und Rückreisekosten, berichtet die Mediengruppe Der Westen.
Im konkreten Fall ging es um eine sechsköpfige Familie aus Bulgarien, die sich 2012 in Hamm ansiedelte und im Januar 2013 Antrag auf Sozialhilfe stellte. Die Eltern von vier Kinder sprechen weder Deutsch, noch können sie eine Ausbildung nachweisen. Der Antrag wurde von der Stadt abgelehnt, da sich die Familie lediglich auf der Suche nach Arbeit in Deutschland aufhält. Auch das Sozialgericht Dortmund entschied im Sinne der Stadt.
„Neuer Lebensmittelpunkt gefunden“
Das Landessozialgericht kassierte allerdings die Entscheidungen der vorhergehenden Instanzen per Eilverfahren. Das Hauptverfahren steht noch aus. Es folgte der Argumentation des Paares, in Deutschland ihren neuen Lebensmittelpunkt gefunden zu haben. Damit sah es die Familie als sozialhilfeberechtigt an, die bisher nach eigenen Angaben von 773 Euro Kindergeld und Ersparnissen lebte.
Die Familie darf sich nach dieser Entscheidung über einen geschätzten Regelbedarf von rund 1.700 Euro zuzüglich Mietkosten freuen. Noch ist unklar, wie sich das Urteil auswirken wird. Die Stadt Hamm geht laut Westfälischem Anzeiger von einem Präzedenzfall aus. Ab 2014 gilt die volle Freizügigkeit für Arbeitssuchende aus Bulgarien und Rumänien. Bisher wurden in Dortmund lediglich rund 415 Einwanderer aus diesen Ländern Sozialhilfe zugesprochen. (FA)
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Anmerkung der Redaktion (11. Februar 2014): Ursprünglich lautete die Überschrift der Meldung „Zigeuner können Sozialhilfe erhalten“. Hiergegen ging eine Beschwerde beim Presserat ein, der der JUNGEN FREIHEIT daraufhin eine Rüge wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot erteilte. Die JF kam danach der Bitte des Presserats nach, die Überschrift zu ändern.