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Meinungsfreiheit: Vereinte Nationen rügen Nichtverfolgung Sarrazins

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Meinungsfreiheit
 

Vereinte Nationen rügen Nichtverfolgung Sarrazins

Die Vereinten Nationen haben die Bundesregierung zu einer Stellungnahme aufgefordert, warum Thilo Sarrazin nicht für seine Thesen strafrechtlich verfolgt wurde. Hintergrund ist eine Anzeige des Türkischen Bundes.
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Gerichtshammer: Nach Ansicht des UN-Gremiums hätte Deutschland Sarrazins Thesen verfolgen müssen Foto: www.pixelio.de/Thorben Wengert

GENF. Die Vereinten Nationen haben die Bundesregierung zu einer Stellungnahme aufgefordert, warum Thilo Sarrazin (SPD) nicht für seine Thesen strafrechtlich verfolgt wurde. Das Komitee zur Beseitigung von Rassendiskriminierung (Cerd), ein Gremium der Vereinten Nationen, ist nach einer dreijährigen Untersuchung zu dem Schluß gekommen, der ehemalige Bundesbanker und Bestseller-Autor habe in einem Interview mit der Zeitschrift Lettre International verbrecherische Thesen vertreten und sei daher zu unrecht nicht verfolgt worden.

Hintergrund ist eine Anzeige des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg gegen Sarrazin wegen Volksverhetzung und Beleidigung, die von der Berliner Staatsanwaltschaft abgelehnt wurde. Daraufhin klagte der Lobbyverband, vertreten durch Jutta Hermanns, vor dem UN-Gremium. Sarrazin hatte in dem im September 2009 veröffentlichten Interview unter anderem davon gesprochen, daß viele der in Berlin lebenden Türken und Araber keine produktive Funktion hätten, außer für den Obst- und Gemüsehandel:

„Ich muß niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert“, heißt es in dem Gespräch. Obwohl man sich der Bedeutung der Meinungsfreiheit bewußt sei, heißt es nun in dem Beschluß des Komitees, stelle man fest, „daß die Aussagen von Herrn Sarrazin der Verbreitung von Ideen dienen, die auf einem Gefühl rassischer Überlegenheit und Rassenhaß beruhen und Elemente der Rassendiskriminierung beinhalten“.

Deutsche Gesetzgebung im Sinne des Komitees überprüfen

Daher stellt das Komitee in Deutschland „die Abwesenheit einer effektiven Strafverfolgung der Aussagen von Herrn Sarrazin“ fest. Damit habe die Bundesrepublik ihre Pflicht, die Bevölkerung vor der „Aufwiegelung zu Rassenhaß sowie Handlungen der Rassendiskriminierung“ zu schützen, verletzt. Deutschland müsse seine nationale Gesetzgebung im Hinblick auf Fälle der Rassendiskriminierung überprüfen und sei angehalten, „die Haltung des Komitees der Öffentlichkeit bekannt zu geben, insbesondere den strafverfolgenden Behörden und den Gerichten“.

Das Komite, in dem unter anderem die Türkei, Pakistan, Togo, Guatemala und der Niger einen Sitz haben, setzte der Bundesregierung eine Frist von neunzig Tagen, innerhalb der sie berichten müsse, welche Maßnahmen nach dieser Feststellung ergriffen werden sollen. Die Distanzierung der Bundesregierung von den Thesen Sarrazins und deren Sorge, daß diese bei breiten Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung stoßen, habe man zur Kenntnis genommen. Der US-Vertreter in dem Gremium lehnte eine Verurteilung Sarrazins dagegen ab. (FA)

> Der Bericht des Komitees zur Beseitigung von Rassendiskriminierung (Cerd)

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