SOLINGEN. Im Prozeß gegen um die Salafisten-Ausschreitungen in Solingen vom vergangenen Jahr hat das Amtsgericht Solingen den Anführer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Dem 28 Jahre alten Hasan K. war unter anderem gefährliche Körperverletzung vorgeworfen worden. Außerdem soll er am 1. Mai 2012 etwa 60 Salafisten dazu angestiftet haben, während einer Demonstration der Bürgerbewegung Pro NRW die Polizei anzugreifen. Bei der Auseinandersetzung waren drei Beamte verletzt worden.
Richter: „Angeklagter prinzipiell nicht gewaltbereit“
Die Salafisten hatten sich durch mehrere islamkritische Zeichnungen, unter anderem vom dänischen Karikaturisten Kurt Westergaard, provoziert gefühlt, die von Pro NRW bei der Kundgebung in der Nähe einer Moschee gezeigt wurden.
Wie die Rheinische Post berichtet, verurteilte das Gericht den Rädelsführer am Dienstag wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Landfriedensbruch. Dabei bleiben die Richter jedoch mit der Bewährungsstrafe unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten anderthalb Jahren Haft. Als Grund gaben sie an, der Salafist sei prinzipiell nicht gewaltbereit und zudem nicht vorbestraft. (krk)