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Einwanderung: Duisburg: Sozialleistungen für Bulgaren steigen um 850 Prozent

Einwanderung: Duisburg: Sozialleistungen für Bulgaren steigen um 850 Prozent

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Einwanderung
 

Duisburg: Sozialleistungen für Bulgaren steigen um 850 Prozent

Duisburg muß deutlich mehr Sozialleistungen an arbeitslose Rumänen und Bulgaren zahlen. Die Ausgaben für bulgarische Staatsangehörige stiegen zwischen Januar 2010 und Juni 2013 um 852,1 Prozent, teilte das Duisburger Jobcenter auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT mit. Die Leistungen für Rumänen stiegen im selben Zeitraum um 223 Prozent.
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Problemhaus in Duisburg: Kosten für Zuwanderer steigen Foto: picture alliance/dpa

DUISBURG. Duisburg muß deutlich mehr Sozialleistungen an arbeitslose Rumänen und Bulgaren zahlen. Die Ausgaben für bulgarische Staatsangehörige stiegen zwischen Januar 2010 und Juni 2013 um 852,1 Prozent, teilte das Duisburger Jobcenter auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT mit. Die Leistungen für Rumänen stiegen im selben Zeitraum um 223 Prozent.

Insgesamt erhielten Staatsangehörige der beiden Länder vom Jobcenter knapp 300.000 Euro im Monat. Leistungsberechtigt sind derzeit 269 Personen. 2010 waren durchschnittlich 55 Rumänen und Bulgaren auf Zahlungen des Arbeitsamtes angewiesen. Nach Angaben des Duisburger Jobcenters handelt es sich dabei jedoch nur um die „arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ und nicht die Gesamtzahl der Leistungsbezieher. Auch die von der Stadt zu tragenden Kosten für Unterkunft und Heizung seien in diesen nicht inbegriffen.

Auf die Stadt kommen weitere Kosten zu

Hintergrund ist der starke Zuzug aus den beiden Ländern in Ruhrstadt. Seit Juli 2011 nahm ihre Zahl von knapp 3.900 auf mittlerweile mehr als 6.200 zu. Experten gehen jedoch von einer deutlich höheren Zahl aus, da viele Personen aus den beiden Ländern nicht offiziell in der Stadt gemeldet sind.

Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen dürften auf die Kommunen in den kommenden Jahren weitere Belastungen zukommen. Das Gericht hatte in einem Grundsatzverfahren einer vierköpfigen Familie aus Rumänien das Recht auf Sozialleistungen zugesprochen. Die Familie habe zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits seit einem Jahr in Deutschland gelebt und hier ihren Lebensmittelpunkt, argumentierten die Richter.

Auch sei es nach Ansicht der Bundesagentur für Arbeit so gut wie ausgeschlossen, daß der Familienvater in Deutschland noch eine Anstellung finden werde. Daher besitze die Familie einen Anspruch auf Sozialhilfe. Von dem Urteil sind bis zu 130.000 Rumänen und Bulgaren betroffen, die künftig Sozialleistungen beziehen können. (ho)

Mehr dazu in der kommenden Ausgabe (43/13) der JUNGEN FREIHEIT.

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