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Gerichte: Manche sind gleicher

Gerichte: Manche sind gleicher

Gerichte: Manche sind gleicher

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Gerichte
 

Manche sind gleicher

Vor dem Gesetz sind alle gleich. Aber einige sind offenbar gleicher. Zwei Urteile, die deutsche Landgerichte in zwei durchaus vergleichbaren Fällen gesprochen haben, geben diesem bitteren Verdacht neue Nahrung: „Hetzjagd“ ist nicht gleich „Hetzjagd“, und es gibt Opfer und Täter erster und zweiter Klasse. Eine Klassen- und Gesinnungsjustiz zerstört langsam unseren Rechtsstaat. Ein Kommentar von Michael Paulwitz.
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Die Jusitia auf dem Frankfurter Gerechtigkeitsbrunnen: Parteilichkeit der Justiz gilt in totalitären Systemen nicht als Makel Foto: Wikimedia/Roland Meinecke

Vor dem Gesetz sind alle gleich. Aber einige sind offenbar gleicher. Zwei Urteile, die deutsche Landgerichte vergangene Woche in zwei durchaus vergleichbaren Fällen gesprochen haben, geben diesem bitteren Verdacht neue Nahrung: „Hetzjagd“ ist nicht gleich „Hetzjagd“, und es gibt Opfer und Täter erster und zweiter Klasse.

Tatort Baden-Württemberg: Teilnehmer einer Feier mit „überwiegend rechtsradikal eingestellten“ Gästen greifen im Streit eine Gruppe junger Einwanderer an, von denen mehrere bei der anschließenden Verfolgungsjagd verletzt werden. Das Landgericht Stuttgart verurteilt zwei heute 21 und 22 Jahre alte Männer zu jeweils knapp zweieinhalb Jahren Haft. – Tatort Berlin: Zwei kurdische U-Bahn-Schläger überfallen den jungen Giuseppe Marcone, der vor seinen Verfolgern auf die Straße flüchtet, überfahren wird und stirbt. Das Landgericht Berlin verhängt gegen die ebenfalls 21 und 22 Jahre alten Täter Bewährungsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise vier Monaten.

Gefährliche Tendenz in der Rechtsprechung

Beide Urteile stehen exemplarisch für eine gefährliche Tendenz in der Rechtsprechung: Ob und wie schwer ein Täter verurteilt wird, hängt mehr und mehr von seiner Herkunft oder Gesinnung ab. Einwanderer insbesondere aus dem muslimisch-orientalischen Kulturkreis haben gute Chancen, auch bei schwersten Straftaten glimpflich davonzukommen.

Solche Urteile ergehen nicht im luftleeren Raum. Sie folgen, bewußt oder unbewußt, den gesellschaftlichen Machtverhältnissen. In der nahezu durchgängigen politischen und medialen Verharmlosung und Verschleierung deutschenfeindlicher Migrantengewalt im Kontrast zur skandalierenden Aufbauschung von Übergriffen Deutscher gegen Ausländer werden diese Machtverhältnisse besonders drastisch sichtbar. Aber auch der ungleiche Blick auf Links- und Rechtsextremisten gehört in diese Reihe: Linksextreme Gewaltorgien und Straßenschlachten übergehen tonangebende politische und mediale Schönredner gern mit Milde, selbst wenn dabei reihenweise Polizeibeamte schwer verletzt werden; dagegen wird noch das kleinste Häuflein rechtsextremer Transparenteschwenker zur nicht tolerierbaren Gefahr für Demokratie und Moral hochgejazzt.

Täter werden nach Gesinnung sortiert

Parteilichkeit der Justiz gilt in totalitären Systemen nicht als Makel, sondern als Ehrentitel. In dem Maße, wie Richter unter gesellschaftlichem Druck auf dem linken und dem Ausländerauge erblinden, deformieren sie die Justiz zur Klassenjustiz, mit den Profiteuren von Einwanderungslobby und Sozialindustrie samt ihren integrationsunwilligen Schützlingen als „neuer Klasse“. Der Stuttgarter Richter bringt das ganz offen zum Ausdruck, indem er die „gruppenspezifische Menschenfeindlichkeit“ der mutmaßlich rechtsradikalen Angeklagten zur Urteilsbegründung anführt: Der sozialpädagogische Terminus ist ein Kampfbegriff der „Antirassismus“-Ideologie dieser neuen Klasse, die grundsätzlich im Einwanderer das strukturelle Opfer und im Einheimischen den strukturellen Benachteiliger sieht.

Daß Täter nach Gesinnungen sortiert werden, daß der „Rechtsextremist“, auch der jugendliche, die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommt, während der muslimische auf kulturspezifisches Verständnis und auf bevorzugte Anwendung der fürsorglich-erzieherischen Elemente des Jugendstrafrechts hoffen darf, ist an sich schon bedenklich genug: Das Vordringen von Elementen einer Gesinnungsjustiz ist ein weiteres totalitäres Warnzeichen. Erst recht gilt das für die Zunahme politisch definierter Gesinnungsdelikte, die an sich bereits rechtssystematisch fragwürdig sind.

Schleichende Deligitimation des Rechtsstaates

Daß es diese Delikte nur in eine Richtung gibt, nämlich die rechtsextremistische, und daß man für eine falsche zeithistorische Meinung oder Propagandaäußerung unter Umständen sogar härter bestraft werden kann, als es ein Delinquent mit „Migrantenbonus“ selbst bei schweren Körperverletzungs- oder Tötungsdelikten befürchten muß, atmet den bösen Geruch des geistigen Bürgerkriegs.

Dessen Zerstörungsspuren sind bereits unübersehbar: die schleichende Delegitimation des Rechtsstaats in den Augen der eigenen Bürger durch Skandalurteile wie das gegen die Schuldigen am Tod des jungen Giuseppe, das Vordringen des Faustrechts, mit dem eingewanderte Deutschenhasser den Einheimischen den öffentlichen Raum streitig machen und Linksextremisten unter dem unverhohlenen Beifall der politischen Klasse Andersdenkende ihrer Grundrechte berauben, die Etablierung einer eigenen Schatten- und Schariajustiz in den islamischen Parallelgesellschaften, vor denen Justiz und Politik kapitulieren.

Die primäre Ursache dieser Mißstände liegt allerdings nicht in der Struktur unseres Rechtssystems, sondern in seinem Mißbrauch. Ein Gegensteuern wäre auch innerhalb des Rahmens der geltenden Gesetze möglich. Bereits die verstorbene Jugendrichterin Kirsten Heisig hat eingefordert, gegen kriminelle Jung-Orientalen genauso rigoros vorzugehen wie gegen deutsche Neonazis in der mitteldeutschen Provinz. Das Urteil gegen die U-Bahn-Schläger von Berlin-Lichtenberg hat gezeigt, daß das Jugendstrafrecht nicht zwangsläufig im Sinne einer „Kuscheljustiz“ interpretiert werden muß. Höchste Zeit also, nicht nur in Internet-Kondolenzbüchern „Trauer“ und „Hilflosigkeit“ zu bekunden, sondern gegen Skandalurteile auf die Straße zu gehen.

JF 15/12

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