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Demographische Lücke: Kinderreiche Familien entlasten

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Demographische Lücke
 

Kinderreiche Familien entlasten

Die Idee junger CDU-Hinterbänkler, Kinderlose über 25 Jahre stärker für Bildung und Soziales zur Kasse zu bitten, wurde als Strafabgabe gebrandmarkt. Die Kritiker wollten vor allem eine längst überfällige Diskussion über die Folgen der demographischen Entwicklung abwürgen. Ein Kommentar von Jens Jessen
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Vater, Mutter und drei Kinder: Die deutsche Durchschnittsfamilie sieht leider anders aus Foto: Wikimedia/Eric Ward mit CC-Lizenz https://bit.ly/cwyzYr

Die jungen Hinterbänkler der CDU haben eine Idee. Sie wollen Kinderlose über 25 Jahre stärker zur Kasse bitten. Ein Prozent ihres Einkommens sollen Sozialkassen und Bildung finanzieren. Die Weisheit der Kanzlerin hielt dem entgegen, daß die Diskussion der Einteilung in Menschen mit Kindern und ohne Kinder nicht „zielführend“ sei. Angela Merkel ist da etwas entgangen, denn die Bürger werden längst fiskalisch auf bestimmte Merkmale hin „zielführend“ reduziert, aus denen sich steuerliche und andere Belastungen ergeben.

Mit der Parole „Strafabgabe“ soll die notwendige Diskussion über Folgen der demographischen Entwicklung abgewürgt werden. Das Ifo-Institut hat berechnet, daß jedes zusätzliche Kind im Laufe seines Lebens etwa 150.000 Euro über die Rentenversicherung für die Gemeinschaft beiträgt. Ifo-Chef Hans-Werner Sinn fordert deshalb eine Rentenreform, die Kinderreiche entlastet und Kinderlose belastet. Seit 2005 zahlen Kinderlose ab 23 einen Zuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten in der Pflegeversicherung – das sollte auch für die Rentenversicherung gelten.

Kinderwünsche zu befördern heißt Geld lockermachen

Wenn die Zahl der Kinder weiter abnimmt, würden die umlagefinanzierten Sozialsysteme trotzdem zusammenbrechen. 1996 ist zudem das Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (SchwHG) in Kraft getreten. Für die Finanzierung von „rechtswidrigen“, aber „straffreien“ Abtreibungen von 810.947 Kindern wurden 250 Millionen Euro erstattet. Jeder Eingriff kostete 308,94 Euro. Die „besonderen Fälle“ sind 90,3 Prozent der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Abtreibungen nach Paragraph 218a StGB (Beratungsregelungen). Der Großteil der Abtreibungen wurde mit Armut begründet – und dieses Argument sollte aus der Welt geschafft werden.

CDU-Familienministerin Kristina Schröder hält es für vernünftiger, „Kinderwünsche zu befördern, statt Kinderlosigkeit zu bestrafen“. Kinderwünsche zu befördern heißt Geld lockermachen. Es bietet sich an, das überholte Ehegattensplitting abzuschaffen. Ohne diese Regelung im Steuertarif würden kinderlose Ein-Verdiener-Ehepaare nicht mehr gefördert. Heute werden noch Milliarden durch das Ehegattensplitting in falsche Kanäle geleitet. Die Kinderwünsche der Familienministerin können erfüllt werden durch ein Familiensplitting: Wegen der in diesem System wirkenden Progression kommt es zu einer Steuerbegünstigung ab dem dritten Kind.

Paaren, die keine Kinder wollen, werden sie nicht eingeredet. Den Eltern, die zwei Kinder haben, wird der Anreiz für ein drittes oder viertes Kind und nicht der zur Abtreibung gegeben. In Frankreich ist das Familiensplitting erfolgreich umgesetzt worden. Kristina Schröder sollte sich bei unseren Nachbarn im Westen sachkundig machen. Dort zahlen kinderreiche Paare keine Einkommensteuer.

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