HALLE. Ein Mitglied der Grünen in Sachsen-Anhalt hat seine Partei wegen Männerdiskriminierung verklagt. Das Verwaltungsgericht Magdeburg muß nun entscheiden, ob die Landesliste zur Bundestagswahl unzulässig ist. „Er wendet sich gegen die Regelungen zur Frauenquote“, sagte Gerichtssprecher Christoph Zieger der Mitteldeutschen Zeitung.
Hintergrund ist die Quotenregelung der Grünen, nach der alle ungeraden Listenplätze an Frauen vergeben werden müssen, auch der erste Platz. Dieser ist in Sachsen-Anhalt allerdings der einzige aussichtsreiche Platz. Bei der Bundestagswahl 2009 erhielt für die Grünen nur Undine Kurth ein Mandat. Der Kläger sieht sich durch diese Regelung als Mann diskriminiert.
Wann das Gericht seine Entscheidung fallen wird, ist noch unklar. „Wir sehen dem gelassen entgegen“, zeigte sich Landesparteichefin Conelia Lüddemann zuversichtlich. Auf der aktuellen Liste kandidiert auf dem ersten Platz die Bundesparteigeschäftsführerin der Grünen, Steffi Lemke. (FA)