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Grundgesetzänderung: Ex-Verfassungsgerichtspräsident warnt vor Volksabstimmung

Grundgesetzänderung: Ex-Verfassungsgerichtspräsident warnt vor Volksabstimmung

Grundgesetzänderung: Ex-Verfassungsgerichtspräsident warnt vor Volksabstimmung

Grundgesetzänderung
 

Ex-Verfassungsgerichtspräsident warnt vor Volksabstimmung

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat vor einem Volksentscheid zur Änderung des Grundgesetzes gewarnt, um weitere nationale Kompetenzen an die Europäische Union abtreten zu können. An den derzeitigen Krisenerscheinungen Europas trage das Grundgesetz keine Schuld.
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BERLIN. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat vor einem Volksentscheid zur Änderung des Grundgesetzes gewarnt, um weitere nationale Kompetenzen an die Europäische Union abtreten zu können.

Dies könne „die verfassungspolitische und verfassungsrechtliche Stabilität Deutschlands“ gefährden, sagte Papier der Bild-Zeitung. „An den derzeitigen Krisenerscheinungen Europas trägt das Grundgesetz mit Sicherheit keine Schuld. Vielmehr müßten die momentanen Probleme auf der Grundlage des Grundgesetzes behoben werden.

Das Grundgesetz stehe dem Verlust staatlicher Souveränität durch die Eingliederung in einen europäischen Bundesstaat eindeutig entgegen, betonte der Jurist. Daran ändere auch ein Volksentscheid nichts. Darüber hinaus fehlten laut Papier alle Voraussetzungen zur Schaffung eines bundesstaatlich gegliederten Europas, zumal es weder ein europäisches Staatsvolk, noch eine gemeinsame Medien- oder Parteienlandschaft gäbe.

Bosbach für Volksentscheid

In der Politik wurden dagegen weitere Stimmen laut, die eine Volksabstimmung über die beschlossenen europäischen Rettungsmechanismen anstreben: Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), warnte in der Frankfurter Rundschau vor weiteren Kompetenzübertragungen, ohne vorher die Zustimmung der Bevölkerung einzuholen. „Was Kompetenzverlagerungen angeht, sind wir jetzt schon an der Grenze dessen angelangt, was die Verfassung erlaubt.“

Ähnlich äußerte sich CSU-Chef Horst Seehofer: „Es werden auf Dauer die grundlegenden Entscheidungen dem Volk vorzulegen sein.“

Neben den Befürwortern einer Volksabstimmung innerhalb der Regierungskoalition forderte auch die stellvertretende Parteivorsitzende der Linken, Sahra Wagenknecht, in der WAZ-Mediengruppe ein Referendum über den geplanten ESM-Vertrag und den Fiskalpakt. Beide Maßnahmen bezeichnete sie als „kalten Putsch gegen das Grundgesetz“.

Thierse hält Debatte für verfrüht

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) hält die Debatte über eine neue Verfassung und eine entsprechende Volksabstimmung dagegen für verfrüht. Änderungen einzelner Artikel des Grundgesetzes ließen sich auch mit einer Zweidrittelmehrheit der im Bundestag vertretenen Parteien herbeiführen, erläuterte Thierse gegenüber dem Deutschlandfunk.

Zudem würde die Ausarbeitung einer neuen Verfassung Jahre in Anspruch nehmen. Bei den derzeitig beschlossenen Krisenbewältigungsmechanismen, ESM und Fiskalpakt, ginge es dagegen darum, diese schnell in Kraft treten zu lassen.

Merkel dämpft Erwartungen

Angestoßen worden war die Debatte durch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), der in einem Interview mit dem Spiegel die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung in absehbarer Zeit ins Gespräch gebracht hatte.

Voraussetzung für dieses Vorhaben sei eine Volksabstimmung, die zugleich eine Abstimmung über den gegenwärtigen Kurs in der EU-Politik wäre. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dämpfte dagegen solche Erwartungen. Die Notwendigkeit zur Verfassungsänderung sei zu diesem Zeitpunkt eindeutig noch nicht gegeben, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. (spe)

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